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heiraten in kuba

Karinba

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30 Okt. 2014
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Ich habe Meldebescheinigung, Geburtsurkunde und Scheidungsurteil. Muß ich diese Dokumente erst überbeglaubigen lassen und dann zum Übersetzer, oder kann ich erst zum Übersetzer, dann zur BR-Köln und dann zur kub. Botschaft? Wer kann mir helfen?
 
Geburtsurkunde hoffentlich die internationale, da brauchst Du dann nichts mit machen!!!
Wenn die anderen Papiere überbeglaubigt werden müssen, musst Du das erst machen.
!Hinweis! Die cub. Botschaft erkennt nicht jeden Übersetzer an ( sie verdient sich das Geld lieber selber....)
falko
 
Geburtsurkunde hoffentlich die internationale, da brauchst Du dann nichts mit machen!!!
Wenn die anderen Papiere überbeglaubigt werden müssen, musst Du das erst machen.
!Hinweis! Die cub. Botschaft erkennt nicht jeden Übersetzer an ( sie verdient sich das Geld lieber selber....)
falko

Super, ich danke Dir
 
Meldebescheinigung hab ich nicht gebraucht, nur Geburtsurkunde (international) und Scheidungsurteil (+ Übersetzung). beides beglaubigt und überbeglaubigt von der Landesregierungsstelle, danach zur Botschaft in Bonn, wegen deren Stempel....
 
Hallo else,

hast du die Dokumente eigentlich jeweils 2 Mal gebraucht? Einmal für das "Standesamt" in der Provinz und einmal für die Botschaft bez. Ehegattennachzug? Und beide Male legalisiert + übersetzt?

Liebe Grüße
Lila
 
...bin zwar nicht Else:

Du bekommst Deine Papiere ja gleich wieder mit von der cub. Botschaft.
Dann nimmst du alles- deutsche und die Papiere der Botschaft mit nach CU.
Gehst in die Juricaschiessmichtod und bestellst das "Aufgebot".
Dort wirst Du noch ein bissel befragt, ob Deine Sprachkenntnisse für die
Trauung ausreichen, falls nicht, bekommst Du einen Übersetzer und dann
bist Du bald bis der Tod euch scheidet, verheiratet...
falko
 
Hallo Falko... erstmal richtig lesen.....

Lila23: ja legalisiert beide Male..... Übersetzung hab ich für die CJI benötigt,
für den Ehegattennachzug brauchst du deine nicht übersetzt haben. Aber dafür seine.

http://www.havanna.diplo.de/Vertretung/havanna/de/07/Visabestimmungen.html

http://www.havanna.diplo.de/Vertretung/havanna/de/07/Ehegattennachzug.html
Kubanische Staatsangehörige müssen nach vorheriger Terminvereinbarung das Visum persönlich bei der Deutschen Botschaft in Havanna beantragen. Dabei sind folgende Unterlagen vorzulegen:

zwei Visumsanträge mit zwei aktuellen Passfotos von guter Qualität
Reisepass, der mindestens noch sechs Monate gültig sein muss und 1 Kopie
kubanische Heiratsurkunde mit einer Kopie
Nachweis der Sprachkenntnisse (Sprachzertifikat "Start Deutsch 1")
Gebühr für Visumantrag: 60,- Euro (zu entrichten je nach Wechselkurs in CUC)
Visa für Ehepartner deutscher und EU-Staatsangehöriger sind kostenlos.
Die Antragsformulare sind kostenlos...
 
für die Heirat in Kuba

http://www.cubadiplomatica.cu/alemania/EN/ConsularServices.aspx
Bei Heirat in Kuba zwischen einem Deutschen und einem kubanischen Bürger
1. Internationale Geburtsurkunde: muss von der zuständigen Regierungsbehörde (in Berlin: Amt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten) beglaubigt (legalisiert) sein.
Bei einem deutschen Staatsbürger oder ausländischen Bürger, der nicht in Deutschland geboren wurde, muss die Geburtsurkunde im jeweiligen Land der Geburt vom kubanischen Konsulat endlegalisiert werden.
2.Aufenthaltsbescheinigung mit Ledigkeitsnachweis (bei Geschiedenen mit Vermerk „GESCHIEDEN“): muss von der zuständigen Regierungsbehörde beglaubigt (legalisiert) sein und von einem beeideten Übersetzer ins Spanische übersetzt sein. Die Übersetzung muss vom zuständigen Landgericht beglaubigt (legalisiert) sein.
3. Bei Geschiedenen: Das vom Amtsgericht ausgestellte Scheidungsurteil: muss vom Landgericht oder gegebenenfalls vom Amtsgericht legalisiert sein und dessen Übersetzung ins Spanische, die vom vom Landgericht legalisiert werden muss. Eine internationale Heiratsurkunde mit Scheidungsvermerk ist nicht zulässig.
4. Bei Verwitweten: Eheurkunde und Sterbeurkunde legalisieren lassen (von wie Punkte 1 und 2) und die Übersetzung ins Spanische vom Landgericht legalisieren lassen, wenn es keine internationalen Dokumente sind; internationale Dokumente müssen nicht übersetzt werden.
 
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