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Heiraten als Schwuler

  • Ersteller Gelöschtes Mitglied 4454
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G

Gelöschtes Mitglied 4454

Gast
Hallo zusammen,
bin verzweifelt. Ich habe seit einem Jahr einen festen Freund auf Kuba, den ich gerne nach Deutschland holen würde. Diese Reisen nach Kuba sind zwar schön aber sehr anstrengend. Dazu kommt noch, dass ich halt fest angestellt bin, daher fehlt auch die Zeit. Nach meinem letzten Aufenthalt auf Kuba letzte Woche habe ich beschlossen meinen Freund hier in DE zu heiraten, damit wir endlich mal normale Beziehung führen dürfen. Auf Kuba dürfen wir als Schwule noch nicht heiraten, also die einzige Möglichkeit zusammen zu kommen wäre Eheschliessung in DE. Mein Freund spricht neben Spanisch Englisch und in dieser Sprache verständigen wir uns und sehe jetzt gerade kein grosses Problem, wenn er hier in DE eine Arbeit finden würde wo ihm Englisch ausreicht. Auf Dauer will er Deutsch und auch Polnisch lernen (da ich gebürtiger Pole bin) und ich habe auch schon angefangen Spanisch zu lernen. Könntet Ihr mir vielleicht helfen und sagen wie ich eigentlich in dieser Situation vorgehen sollte?
Für Eure Rückmeldungen schon Mal herzlichen Dank im Voraus...
 
Hallo und erst einmal herzlich Willkommen! Ja, ich denke, jeder, der in einer Fernbeziehung ist oder war, kann Euren Wunsch nachvollziehen.
Ich bin mir grad nicht sicher, ob es hier im Forum Informationen gibt zum Thema Heiraten in Deutschland.
Prinzipiell müsst Ihr denke ich genau so vorgehen, wie in jeder anderen Partnerschaft auch, dh es sollte hier in Deutschland ja keine Rolle spielen, ob Dein Partner nun Mann oder Frau etc ist.
D.h. Ihr müsst sämtliche Papiere organisieren und legalisieren lassen und gegebenenfalls übersetzen und beglaubigen lassen (Geburtsurkunde etc. Vorsicht, einige Dokumente dürfen nicht älter als 3 bzw 6 Monate sein)
Soweit ich weiß, gibt es ein spezielles Visum, dass Du für ihn beantragen musst.
Information bekommst Du sicher in der Ausländerbehörde Deiner Stadt. Dort stellen sie auch die Verpflichtungserklärung aus, wenn man z.B. jemanden für ein Besuchervisum einladen möchte.
(Ihr könntet auch überlegen, ob Du ihn nicht erst mal für max. 3 Monate einlädst. Dann hättet Ihr auch die Möglichkeit, Euch besser kennen zu lernen... Und er lernt D kennen...)
Sorry, dass ich keine größere Hilfe sein kann...
Viel Erfolg erst mal!
 
...mir ist noch was eingefallen, weil Du auch die Sprache erwähnt hast: Du wirst evt lesen, dass der kubanische Partner Deutschkenntnisse A1 nachweisen muss um nach D zu kommen. Allerdings fällt das weg, da Du gebürtiger Pole bist! (Irgendein EU-Gesetz, frag tantaroram hier im Forum wenn Du Genaueres wissen willst)

Halt uns auf dem Laufenden!
 
Erst mal danke für die Rückmeldung.
Was meinst Du mit dem "speziellen Visum"???
Mein Freund hat sich innerhalb eines Tages alle notwendigen Dokumente organisiert (wenn Du auf Kuba Verwandte in der Verwaltung des Staates hast ist halt einfacher und unbürokratisch
 
...mir ist noch was eingefallen, weil Du auch die Sprache erwähnt hast: Du wirst evt lesen, dass der kubanische Partner Deutschkenntnisse A1 nachweisen muss um nach D zu kommen. Allerdings fällt das weg, da Du gebürtiger Pole bist! (Irgendein EU-Gesetz, frag tantaroram hier im Forum wenn Du Genaueres wissen willst)

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da bin ich mir nicht so sicher: ich habe innerhalb EU zwei Staatsangehörigkeiten: polnische und deutsche. Ich werde aber meinen Freund als Deutscher heiraten. In Polen wird die Ehe auch wenn hier beschlossen nicht anerkannt (und es dauert Jahrzehnte bis es sich ändern wird unter jetziger Regierung). Auf Kuba wird gerade entsprechendes Gesetz durch Parlament "durchgeboxt", sodass in Näheren Zukunft die Legalisierung der Homo Ehe möglich wird. Hoffen nur, dass es es auch passiert....
 
Dann wird er leider Deutsch auf A1 Niveau brauchen für das Nationale /Familienzusammenführungs-/Hochzeitsvisum.
Hallo Mary-Jane,
ich glaube aber ovejita metra hat Recht:

Keinen Sprachnachweis vor der Einreise müssen Sie zudem erbringen, wenn
  • Ihr Ehegatte Deutscher ist und er zuvor durch einen längeren Aufenthalt in einem anderen EU-Mitgliedstaat von seinem europäischen Freizügigkeitsrecht Gebrauch gemacht hat,
  • Ihr Ehegatte Deutscher ist und für Sie der Spracherwerb im Ausland nicht möglich oder nicht zumutbar ist oder trotz Ihres Bemühens innerhalb eines Jahres nicht erfolgreich war oder
  • Sie selbst oder Ihr Ehegatte Staatsangehöriger eines Mitgliedstaates der EU(außer Deutschland) oder der EWR-Staaten Norwegen, Island und Liechtenstein oder der Schweiz sind,
  • Sie Umstände für die Unmöglichkeit des Spracherwerbs anführen können, die einen Härtefall begründen können.
Ich bin Staatsangehöriger eines anderen EU Mitgliedstaates
Quelle: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
 
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