Meine Frau hat den Gütertrennungsvertrag im Nachhinein beim Notar unterschrieben. Ich würde nicht darauf wetten, dass das jede tut. Wer meint, das schütze allgemein vor Ärger bei einer möglichen Trennung, sollte sich darüber im Klaren sein, dass dieser Vertrag erst nach einer Scheidung Relevanz erlangt.
Mein Vertrag schließt wechselseitig den nachehelichen Unterhalt aus. Der Notar hat darauf hingewiesen, wenn gemeinsame Kinder aus der Ehe hervorgehen, dieses ggf. nicht aufrecht erhalten werden kann.
Den Unterhalt bis zur Trennung, kann keiner ausschließen. Das sollte jeder wissen, der sich verheiratet.
Ich, für meinen Teil, werde zum Zweck der Einladung bzw. zum Zweck der Visaerteilung nicht heiraten (würde auch bedeuten, dass ich erst die Scheidung durchbringe). Sollte sich in Zukunft mit meiner aktuellen cubanischen Freundin ein über einen Längeren Zeitraum normales, stabiles Zusammenleben entwickeln, könnte ich darüber nachdenken, mich neu zu orientieren.
Maier