.... Ich bin jetzt 52 Jahre alt und werde 2018 pensioniert. Ich werde zu diesem Zeitpunkt meinen Wohnsitz nach Kuba verlegen. In 2017 beabsichtige ich 2 mal eine jeweils 30 Tage Tour durch Kuba zu unternehmen. Ich war seit 1999 im Schnitt alle 2 Jahre auf Kuba, jeweils 3 Wochen, ....Mein Spanisch werde ich bis Ende Januar 2017 wohl für den Hausgebrauch erweitert haben. ..Sigfrido
Sigfrido Ich kenne einige mit Deiner Vorstellung. 98 sind gescheitert und finanziell x.menschlich ruiniert 2 noch drüben -mit Famile.
Sigfrido schon gelesen – von der offiziellen Kuba-Diplomaten-Seite ?
Deutsche Botschaft Havanna - Leben und Arbeiten in Kuba
... Eine Tätigkeit ist nur bei staatlichen Unternehmen bzw. Einrichtungen möglich. Die Bezahlung erfolgt in kubanischen Peso und beträgt in der Regel nicht mehr als umgerechnet durchschnittlich 10,- bis 20,- USD monatlich...
... besteht für Ausländer das Problem der Unterkunft.Kubaner dürfen Ausländer nur beherbergen, wenn sie dafür die staatliche Genehmigungs-Lizenz für Ausländer erhalten haben. ...Rechtsverbindliche Auskünfte dazu erteilt die Botschaft der Republik Kuba
Stavanger Str. 20 10439 Berlin
Wo bist du dann steuerpflichtig ?
Bist du hier in Deutschland verheiratet ?
Bereit für evtl notwendigen Verzicht auf die Deutsche Staatsbürgerschaft ?
Cuba erlaubte gewöhnlich keine doppelte Staatsbürgerschaft.
Selbst als Ausländer -mit einer Kubanerin verheiratet - muss man Kuba- vor 364 Tage-Frist verlassen und kann wieder zurück.
Kuba residente -happige Ausreisegebühr –mitrechnen !
brauchst –evtl- einen internationalen -in Cuba anerkannten Führerschein ,mit dem alten dt.-1 2 3 können die dort nichts anfangen- soweit ich weiss.
Bislang brauchst du eine Aufenthaltgenehmigung (Residencia) / Familienzusammenführung
Du kannst die dt Rente komplett verlieren o. kann maximal in teil-Batzen o Einmalzahlung ausgezahlt werden
Klär das bitte mit der Rentenversicherung vorher schriftlich ab.Weiter mit deiner Riester –Rürup –Ges..
Jeder Rentner ist verpflichtet, eine Änderung der Anschrift (schon mehr als 2 Monate) seiner Rentenversicherung mitzuteilen
Brauchst eine europ. Bank mit Partnerbank in Cuba
Rentnern, die Wohnsitz in außereuropäischen Land verbringen, wurde die Altersrente um 30% gekürzt, wenn das Heimatland, wie z. B. auch Kuba, kein Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland hat (2014)
Denk auch an eine Kubanische Krankenversicherung (3CUC / Tag) ca 1100 / Jahr plus Antragsgedönse ...
.In 2017 beabsichtige ich 2 mal eine jeweils 30 Tage Tour durch Kuba zu unternehmen. Ich war seit 1999 im Schnitt alle 2 Jahre auf Kuba, jeweils 3 Wochen, jedoch eher als Pauschaltourist an immer wieder anderen Orten, mit immer wieder tollen Kontakten zu Kubanern.
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2010 waren folgende Unterlagen vorzulegen:
1. Antragsformular AP1
2. Geburtsurkunde des Antragsstellers Bürger mit Geburtsort in einem Drittland müssen ihre Geburtsurkunde von dem kubanischen Konsulat in ihrem Geburtsland legalisieren lassen.
3. Kubanische Heiratsurkunde - darf nicht älter als zwei Jahre ab Ausstellungsdatum sein.
4. Aufenthaltsbescheinigung - bestätigt den Wohnort des Antragsstellers.
6. Ergebnisse der röntgenographischen Untersuchungen des Torax sowie der Serologieuntersuchungen und HIV/AIDS Tests Die Ergebnisse der Untersuchungen dürfen zur Vorlage in der Konsularabteilung nicht älter als 6 Monate sein ab Ausstellung. Die vorgenannten ärztliche Untersuchungen können auch in kubanischen Medizineinrichtungen durchgeführt werden, die autorisiert sind, ausländische Staatsbürger zu behandeln. Werden die ärztlichen Untersuchungen in nicht kubanischen Medizineinrichtungen durchgeführt, müssen solche Unterlagen bei der zuständigen Institution am Wohnort des Antragsstellers, übersetzt und beglaubigt werden.
7. Nachweise über technische und praktische Fähigkeiten von Personen, die das 16. Lebensjahr überschritten jedoch das 60. Lebensjahr noch nicht erreicht haben. Beispielsweise: Studiumdiplome, Jahre mit Berufserfahrung, Zeugnisse der Facharbeit oder eines Ausbildungsberuf, Bescheinigung sonstigen gelernten Berufes oder Beschäftigung sowie Rentennachweise.
8. Wirtschaftliche Solvenz Es muss eine Kontoeinlage nachgewiesen werden, wodurch bestätigt wird, dass der Antragssteller ein Bankkonto bei einer kubanischen Bank mit nicht weniger als 5000 kubanischen konvertierbaren Pesos (CUC) verfügt. .. Sollte der Antrag auf Visum abgelehnt werden, kann der Antragsteller das eingezahlte Geld abheben und sein Bankkonto auflösen, sofern er dies verlangt.
9. Bescheinigung über Vor- und Haftstrafen im Herkunftsland, ausgestellt durch die Bundesstaatsanwaltschaft. Dieses Dokument darf nicht älter als 3 Monate sein ab Ausstellungsdatum, wenn man es bei der Konsularabteilung der Außenstelle der Botschaft Kuba in Bonn vorlegt.
10. Persönliches begründetes Antragsschreiben - muss Namen, Adresse in Kuba der Referenzperson, deren Wohnsitz in Kuba ist und mit der Sie Familienbande haben, enthalten.
11. Zwei neue Passfotos
12. Pass.
Alle oben genannten Unterlagen müssen im Original vorgelegt werden zusammen mit den entsprechenden beglaubigten oder überbeglaubigten Übersetzungen in spanisch-Die Originalurkunden und deren Übersetzungen müssen von der Regierungsvertretung des zuständigen Wohnortes des Antragstellers (Landgericht) beglaubigt werden. Außerdem müssen sie von der Konsularabteilung der Außenstelle Bonn der kubanischen Botschaft legalisiert und zertifiziert werden. Die Gebühren dort betragen -pro Dokument- 100 Euro.
Die Übersetzungen dieser Unterlagen können von einem amtlich vereidigten Übersetzer gemacht oder bei der Konsularabteilung der Außenstelle Bonn der kubanischen Botschaft beantragt werden gegen eine Übersetzungsgebühr von 25 Euro pro Seite. Die Unterlagen, die international sind, benötigen keine Übersetzung ins Spanische.Die Antragsunterlagen werden von der Konsularabteilung an die kubanischen Migrationsbehörden gesendet, die sie auswerten und die angemessene Antwort dazu geben werden. Sobald die Konsularabteilung eine Antwort bekommt, wird der Antragsteller an die von ihm zur Verfügung gestellten Kontaktangaben benachrichtigt.
Im Falle jedes Wohnungswechsels, muss der Antragsteller der Konsularabteilung den Wohnungswechsel sofort mitteilen.
Sobald der Antragsteller die Mitteilung der Konsularabteilung der Außenstelle Bonn der kubanischen Botschaft erhält, dass der ständige Wohnsitz in Kuba genehmigt wurde, wird ihm ein Familienvisum zur Einreise nach Kuba erteilt. Danach muss der Antragsteller vor den kubanischen Migrationsbehörden vorsprechen, um seinen ständigen Aufenthalt offiziell zu vollziehen. Die Erteilungsgebühren dieses Familienvisums betragen 55 Euro.
Usw usw