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Gültigkeit des kubanischen Reisepass bei Einreise nach Kuba und zum Einsteigen ins Flugzeug (Fluglinienbestimmungen)

DE-CU

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14 Dez. 2019
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München
Das habe ich mi kubanischen Recht gefunden.

que algunas aerolíneas exigen la vigencia de 6 meses del pasaporte a los cubanos para abordar sus aeronaves con destino a Cuba.

Also einige Fluggesellschaften verlangen eine Gültigkeit von mindestens 6 Monaten beim kubanischen Reisepass damit man ins Flugzeug einsteigen darf.

Stimmt das ?

Welche Fluggesellschaften sind das ?
 
habe gleiches Problem am 18.Dez mit ew in muc gehabt , bitte anruf 01733842194 gr. rob
 
Hallo DE-CU, du vermischst hier salopp zwei total verschiedene Dinge.

1. Die Einreise des/der KubanerIn in Kuba. Die wird mal (Ausnahmen) kein Problem sein. Das einzige diesbezüglich ist der Status des/der KubanerIn - wenn eben illegal ausgereist oder von hier (oder anderswo) nicht mehr zurückgekehrt. Klassisches Beispiel die 'Gusanos' in den USA. Aber der/die klassische KubanerIn mit Visum und rechtzeitiger Ausreise wirk in Kuba bei der Einreise nicht zurückgeschickt. Der/die KubanerIn kann auch in Kuba um Verlängerung bzw. Neuausstellung des Reisepasses ansuchen (das muss sich natürlich mit der Aufenthaltszeit in Kuba ausgehen).

2. Die Airlines - diese halten sich per se eigentlich nicht wirklich an geltende Vorschriften (bzw. sind sie ihnen zu kompliziert - sie variieren diesbezüglich aus nach Kenntnis der kubanischen Gesetzeslage bzw. der Erfahrung der Airline) und verweigern schon einmal beim geringsmöglichen Verdacht die Mitnahme um ein kostenloses Zurückschicken des/der PassagierIn zu vermeiden. Wobei ich zugestehen muss, daß das Herasufinden des Status eines Auslandskubaners schon mal kompliziert werden kann - aber eben eine Ausnahme und deswegen ist diese 'Auslegung' der Fluggastrechte eigentlich nicht gedeckt. Da es sich jedoch um einen privatrechtlichen Vertrag handelt, ist eine Reklamation schwer. Falls der/die KubanerIn aber im Besitz eines DACH Reisepasses ist, kann die Reise mit demselbigen angetreten werden - da ist die Vorlage des kubanischen Reisepasses eigentlich erst in Kuba erforderlich.

lG, Caney
 
Danke für die Antwort. Kubaner müssen als Kubaner einreisen mit kubanischem Reisepass. Also muß das Flugticket auch auf den Namen im Reisepass lauten. Condor weiß nichts darüber. Die AGB schreiben nichts darüber. Auf der Website des auswärtigen Amtes steht keine Information. Es läßt sich aber folgendes ableiten, daß einige Fluggesellschaften (welche?) ein Einsteigen ins Flugzeug nicht erlauben wenn der kubanische Reisepass weniger als 3 Monate u.a. weniger als 6 Monate Gültigkeit hat. Also muß das bereits vorgekommen sein. Das betrifft aber nicht die deutschen Reisepässe wenn die noch Jahre also länger als 6 Monate gültig sind. Siehe: PASAPORTE CUBANO, PRORROGA Y VIGENCIA PARA LAS AEROLINEAS | Juriscuba
 
Da stimmt leider schon die erste Aussage nicht wirklich als solches.
Kubaner müssen zwar mit ihrem Reisepass einreisen - ja
Ein Ticket wird aber für einen beliebigen auf diese Person ausgestellten Reisepass ausgestellt. Wenn also ein europäischer Reisepass vorhanden ist, kann das Ticket auch (und wird auch üblicherweise) auf diesen ausgestellt - bei diesem ist auf die 6monatige Frist bei der Airline zu achten, was merkwürdig ist, aber eben so.
Um es dir diese Konstellation etwas vereinfacht zu erklären:
Die Einreise als Kubaner ist kein Problem mit kubanischem Reisepass (wobei es theoretisch natürlich eine Verwaltungsübertretung geben kann, ist aber kein Showstopper für die Einreise)
Die Einreise dann aber zurück in die EU wäre mit einem kubanischen Reisepass OHNE einem Visumseintrag bedeutend komplizierter (er/sie hat ja einen EU-Pass)
Deswegen in diesem Fall: Ticket auf EU-Pass ausstellen.
;)
 
Das wäre wohl die einzige Möglichkeit Ticket auf den deutschen Reisepass und Namen auszustellen. Damit wäre einem bürokratischen Formalismus vorgebeugt.
 
Juriscuba: Zitat: "Todas las personas para entrar o salir de Cuba deben poseer pasaporte vigente o documento equivalente expedido a su nombre. Los cubanos, aunque posean otra ciudadanía lo harán con pasaporte cubano. La vigencia del documento es válida hasta un segundo antes de la fecha de vencimiento" Link: PASAPORTE CUBANO, SU VIGENCIA Y LAS AEROLINEAS | Juriscuba

Wenn der kubanische Pass abgelaufen ist, ist ein Einsteigen ins Flugzeug trotz gültigem deutschen Reisepass nicht möglich.

Informationen ohne Gewähr. Verlasst Euch nicht darauf. Ich bin kein Jurist. Unabhängig davon nutzt Euch das Dekret am Check In wenig.

Das zugrundeliegende Dekret für obige Aussage ist dieses:
ISSN 1682-7511 DE LA REPÚBLICA DE CUBA MINISTERIO DE JUSTICIA. Información en este número: Gaceta Oficial No. 41 Extraordinaria de 18 de diciembre de 2015. CONSEJO DE MINISTROS Decreto No. 26 “Reglamento de la Ley de Migración” (Edición Actualizada) Ley No. 1312 “Ley de Migración” (Edición Actualizada)
 
Juriscuba: Zitat: "Todas las personas para entrar o salir de Cuba deben poseer pasaporte vigente o documento equivalente expedido a su nombre. Los cubanos, aunque posean otra ciudadanía lo harán con pasaporte cubano. La vigencia del documento es válida hasta un segundo antes de la fecha de vencimiento" Link: PASAPORTE CUBANO, SU VIGENCIA Y LAS AEROLINEAS | Juriscuba

Wenn der kubanische Pass abgelaufen ist, ist ein Einsteigen ins Flugzeug trotz gültigem deutschen Reisepass nicht möglich.

Informationen ohne Gewähr. Verlasst Euch nicht darauf. Ich bin kein Jurist. Unabhängig davon nutzt Euch das Dekret am Check In wenig.

Das zugrundeliegende Dekret für obige Aussage ist dieses:
ISSN 1682-7511 DE LA REPÚBLICA DE CUBA MINISTERIO DE JUSTICIA. Información en este número: Gaceta Oficial No. 41 Extraordinaria de 18 de diciembre de 2015. CONSEJO DE MINISTROS Decreto No. 26 “Reglamento de la Ley de Migración” (Edición Actualizada) Ley No. 1312 “Ley de Migración” (Edición Actualizada)

Nun tja, ausreisen würde man ja mit dem DACH Reisepass, nicht mit dem kubanischen, wie oben ja steht 'Todas las personas para entrar o salir de Cuba deben poseer pasaporte vigente o documento equivalente expedido a su nombre', das hat ja nichts mit dem Flugzeug zu tun, sondern eben mit der Einreise (Ausreise) nach Kuba. Ausgereist aus DACH ist man aber mit dem jeweiligen Pass. Jetzt kann man zwar am Flieger spitzfindig sein, aber es gibt per se keine Vorschrift, daß man ZWEI Reisepässe mit 6 Monatiger Gültigkeitsdauer vorweisen muss - auch oa. führt ja nur den 'gültigen' kubanischen Reisepass an, nicht 6monatig länger.

Unabhängig davon gilt natürlich wie oben erwähnt das Faustrecht bei der Airline, welche immer das größere Problem darstellt. Aus allen bisher zugänglichen Informationen wurde bis dato noch keinem Kubaner die Einreise nur wegen des abgelaufenen kubanischen Reisepasses, oder noch schlimmer wie im thread angefragt, 6Monate vor Ablauf, verweigert. Kuba ist hier grundsätzlich in einer Zwickmühle, da einerseits niemand aus der Staatsbürgerschaft entlassen wird, dies aber definitiv der eigenen Verfassung widerspricht. Hier ist das exekutierte 'Gesetz' anders als die eigenen Vorschriften.
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Botschaft in Bonn oder Berlin ? hat geantwortet per Mail. Solange der kubanische Pass gültig ist zum Zeitpunkt der Einreise darf man in Kuba einreisen. Also auch die "proroga" so nennt man das ? also auch die 2 jährige Verlängerung muß gültig sein.
 
Die Botschaft in Bonn oder Berlin ? hat geantwortet per Mail. Solange der kubanische Pass gültig ist zum Zeitpunkt der Einreise darf man in Kuba einreisen. Also auch die "proroga" so nennt man das ? also auch die 2 jährige Verlängerung muß gültig sein.

Irgendwo wird das Thema missverstanden. Kubaner können auch mit abgelaufenem Reisepaß in Kuba EINREISEN - dort werden sie zwar geschimpft, Kosten etc. aber das geht natürlich, ist ja ein Staatsbürger, welcher auf eigenen Boden will (lassen wir mal illegal ausgereiste 'Gusanos' und deren Status aussen vor bzw. ob man gleich 1:1 ins Gefängnis wandert - hier geht es nur um abgelaufene Pässe).
Die AUSREISE ohne einem gültigen Reisepaß für Kubaner ist dann das Problem.
 
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