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Danke für deine Antwort. Ich freue mich für euch. Aufgrund deiner Antwort gehe ich aber auch davon aus, dass ihr euren ersten Antrag aber nicht erst 2022 gestellt habt. Da war die Situation auch noch anders. Außerdem gehe ich in meinem Post genau auf die Aussage "nochmal versuchen" ein, und warum ich dem nicht zustimme. Es geht mir tatsächlich darum, dass ich der Meinung bin, dass die Botschaft ihre Macht nicht nutzt, sondern ausnutzt, solange sie nicht wenigstens kommuniziert, was der Antragsteller/die Antragstellerin vorlegen muss.
Liebe Grüße
Ja das war 2015 (abgelehnt) und dann 2016 wo es dann klappte. Der Botschaft ist das mehr oder minder egal mit den Ablehnungen oder Genehmigungen. Ob es einen "stillen" Kodex gibt wo vielleicht eine gewisse Vorgehensweise verlangt wird, wäre Verschwörungstheorie, und würde irgendwann auffliegen. Auch die Anzahl der auszustellenden Visa ist nicht begrenzt.
Die Unterlagen die gefodert werden stehen explizit auf dem Visumantrag, und der Grund der Ablehnung ist dann auf selbiger auch vermerkt. Klarer geht es doch nicht! Das hat nichts mit Machtmissbrauch zu tun, sondern ist einfach arbeiten nach Vorschrift! Das ist meine Meinung dazu! Auch wenn es für den einen oder anderen ärgerlich ist, und die Sichtweisen und Standpunkte durchaus abweichend sein können, ändert das nichts an den Visavergaberegeln für den Schengenraum!
Es ist deine Sache den Weg der grössten Hürden zu bestreiten, aber ich denke du wirst scheitern. Deshalb habe ich gesagt/geschrieben Antrag erneut stellen. Dann kann man immer noch weitersehen!
Im Übrigen hast du immer noch nicht dein Verhältnis zu der von dir eigeladenen Person erklärt. Musst du nicht zwingend, würde abe zum besseren Verständnis beitragen.
 
Im Übrigen hast du immer noch nicht dein Verhältnis zu der von dir eigeladenen Person erklärt. Musst du nicht zwingend, würde abe zum besseren Verständnis beitragen.
Doch hat Sie schon. Muss man halt auch mal querlesen.

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Ja das war 2015 (abgelehnt) und dann 2016 wo es dann klappte. Der Botschaft ist das mehr oder minder egal mit den Ablehnungen oder Genehmigungen. Ob es einen "stillen" Kodex gibt wo vielleicht eine gewisse Vorgehensweise verlangt wird, wäre Verschwörungstheorie, und würde irgendwann auffliegen. Auch die Anzahl der auszustellenden Visa ist nicht begrenzt.
Die Unterlagen die gefodert werden stehen explizit auf dem Visumantrag, und der Grund der Ablehnung ist dann auf selbiger auch vermerkt. Klarer geht es doch nicht! Das hat nichts mit Machtmissbrauch zu tun, sondern ist einfach arbeiten nach Vorschrift! Das ist meine Meinung dazu! Auch wenn es für den einen oder anderen ärgerlich ist, und die Sichtweisen und Standpunkte durchaus abweichend sein können, ändert das nichts an den Visavergaberegeln für den Schengenraum!
Es ist deine Sache den Weg der grössten Hürden zu bestreiten, aber ich denke du wirst scheitern. Deshalb habe ich gesagt/geschrieben Antrag erneut stellen. Dann kann man immer noch weitersehen!
Im Übrigen hast du immer noch nicht dein Verhältnis zu der von dir eigeladenen Person erklärt. Musst du nicht zwingend, würde abe zum besseren Verständnis beitragen.
Guten Abend Lumpenwicht,
mein Partner ist Kubaner. Aber wie du schon in NurIchs Zitat siehst, haben wir noch garkeinen Visumsantrag gestellt, Ich danke dir für deine Tipps, aber ich denke unsere Meinungen gehen hier zu sehr auseinander: Du möchtest mir helfen, meinen Partner nach Kuba zu bekommen, aber das ist nicht mein Anliegen in diesem Thread (natürlich ist es aber trotzdem mein Anliegen), sondern hier möchte ich mich mit Gleichgesinnten darüber austauschen, wie die Rückkehrbereitschaft unser Partner bei der deutschen Botschaft nachgewiesen werden kann und wie man sich notfalls auch beschweren kann, wenn die Botschaft trotz aller Versuche dies nicht so sieht, aber auch keine Kriterien für einen solchen Nachweis aufstellt usw, da ich persönlich der Überzeugung bin, dass es nach Abgabe einer Verpflichtungserklärung, die den Staat zu einer "kostenlosen" Abschiebung befähigt, die Botschaft kein starkes Argument für eine Verweigerung des Visums gibt, sofern auch alle anderen Kriterien erfüllt sind.
Das ist meine Meinung und ich möchte diesen Thread eigentlich nicht dazu nutzen, diese zu diskutieren. Aus reinem Interesse, was wäre für dich denn ein einfacherer Weg?
LG Franca
 
Hallo Loquita,
ich war 2007 in einer ähnlichen Situation. Es gab keine realistische Chance auf ein Besuchsvisum. Nach weiteren Reisen nach Cuba, was ich Dir auch empfehle, blieb dann nur noch die Möglichkeit, hier beim Standesamt Heirat anzumelden und dann Antrag zur Familien Zusammenführung zu stellen. Bei uns kam dann erschwerend dazu, dass ab 2008 eine Sprachprüfung eingeführt wurde, die meine Frau mehrfach nicht bestanden hat.
Irgendwann hat es dann geklappt. Ich weiss bis heute nicht , ob es an meinen Nachhilfestunden lag, oder an einem sich zufällig ergebenen Kontakt zu einem Chef einer Logistikfirma mit guten Kontakten zur Botschaft...
Ich hatte damals auch lokale Politiker und das AA angeschrieben, alles ohne Erfolg...
 
Die Kardinalfrage ist doch der Alters- und Bildungsunterschied.Und da hat Loquita gute Karten.
 
@

Loquita

Du kannst den Rückkehrwillen nicht an einem Paragraphen oder Regel fest machen. Das ist eine reine Indizienentscheidung. Und bei unverheirateten Paaren sowieso! Heirat des Partners ist ein probates Mittel, um dieses Kreterium (Rückkehrwillen) auszuschliessen, aber soweit würde ich (noch) nicht gleich gehen. Wie schon hier zuvor angemerkt, besuche deinen Freund öfter iauf Kuba. Bei mir hat es auch dre Jahre gebraucht, bis es endlich geklappt hat. Dein Vorhaben hat, jedanfalls zum jetzigen Zeitpunkt (nach der ersten Ablehnung) NADA Chance!
 
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