Das offizielle Kubaforum

Werde auch Du Teil der deutschsprachigen Kuba-Community. Die Anmeldung ist absolut kostenfrei und in wenigen Augenblicken abgeschlossen. Direkt danach bist Du in der Lage, eigene Themen zu erstellen oder auf bestehende zu antworten, sowie Dich mit anderen Mitgliedern zu verbinden.
Sei dabei. Wir freuen uns auf Dich!

Familie aus Kuba nach Deutschland holen

Terlina

Neuer Nutzer
Registriert
18 Dez. 2022
Beiträge
4
Punkte Reaktionen
1
Ich bin Deutsche und mein Bruder ist Kubaner. Wir stammen von meinem Vater (Kubaner) ab.

Ich möchte gerne mein Bruder mit Familie dauerhaft nach Deutschland holen.

Wie schwierig ist dieses Vorhaben?
Welche Voraussetzungen muss man erfüllen und wohin muss man sich wenden?

Vielen Dank für die Hilfe.
 
Hallo @Terlina und herzlich willkommen!

Du bist in unserem Forum für Kuba-Interessierte gelandet, bitte schau zunächst mal hier: Erste Schritte - Bitte Lesen!

Vielen Dank! :)

Bezüglich Deines Vorhabens gehe ich davon aus, dass die Umsetzung so gut wie unmöglich ist, wenn Dein Bruder nicht mit einer/einem EU-Bürger/in verheiratet ist oder eine besondere Härtefallsituation besteht (z. B. Pflegebedürftigkeit).

LG
 
Vielen Dank für die Anwort.

Weshalb ist das denn nahezu unmöglich?
Welche Rechtslage spricht dagegen?
Ich bin ja Deutsche und würde mein Bruder und seine Familie bei mir aufnehmen.
Es besteht ja somit eine familiäre Verbindung nach Deutschland.
Ich dachte Deutschland benötigt auch Arbeitskräfte die aus den Ausland kommen.

Wohin könnte man sich wenden?
Ich ans Amt für Migration oder Staatsangehörigkeitsbehörde?
Oder mein Bruder in Kuba an die Deutsche Botschaft?

Lieben Dank
 
Eine „familiäre Bindung“ ist nicht ausreichend. Nur Ehegatten und minderjährige Kinder bekommen ein Familienzusammenführungsvisum, volljährige Geschwister nicht.

Eine Möglichkeit wäre noch, wenn Dein Bruder eine anerkannte Ausbildung in einem Mangelberuf hat und einen Arbeitsplatz in Deutschland mit einem bestimmten Mindesteinkommen nachweisen kann.

Einige EU-Länder bieten auch (noch) sogenannte „Golden Visa“ an, z.B. Irland, Italien, Portugal, Malta. Im Gegenzug für eine Investition in Höhe von mindestens einigen hunderttausend Euro (Irland: 1 Mio. €) bekommt man eine befristete Aufenthaltserlaubnis.
 
Vielen Dank für die Anwort.

Weshalb ist das denn nahezu unmöglich?
Welche Rechtslage spricht dagegen?
Ich bin ja Deutsche und würde mein Bruder und seine Familie bei mir aufnehmen.
Es besteht ja somit eine familiäre Verbindung nach Deutschland.
Ich dachte Deutschland benötigt auch Arbeitskräfte die aus den Ausland kommen.

Wohin könnte man sich wenden?
Ich ans Amt für Migration oder Staatsangehörigkeitsbehörde?
Oder mein Bruder in Kuba an die Deutsche Botschaft?

Lieben Dank
So wie in den USA sind alle Türen offen für illegale Einreise. Die grünroten betteln ja regelrecht darum.
 
Bruder ? Das kann ja auch wohl nur Halbbruder sein und damit gehts schon los.Erinnere mich an die Geschichte mit dem
Problematico (Stiefsohn) der hier in D Unbefristete Aufenthaltsgenehmigung hatte. Auf Grund verschiedener Delikte die hier
beim Jugendamt anhängig waren wollte er ersteinmal Gras über Sachen wachsen lassen und entfleuchte gen CU. Was er und EX
nicht bedachte war das er in CU über 18 erreicht hatte und die Rückkehr nicht innerhalb 6 Monaten stattfand. Damit war Aufenthaltserlaubniss erloschen ,es gab kein zurück mehr und das obwohl viele hier lebende Kubis die sich auskannten darauf hingewiesen haben. Dummm gelaufen.
 
die deutsche Rechtsprechung sieht Familiennachzug nur für Familienangehörige ersten Grades bei Minderjährigkeit der Kinder vor und Eheleute natürlich. Ausnahme §36 Abs2 AufenthG
 
Aber ein Bruder ist Verwandter ersten Grades. Was stimmt denn nun????
 
Eltern und Kinder sind geradlinig verwandt. Geschwister sind zweiten Grades verwandt.
 
Zurück
Oben