Wenn man den entsprechenden Pakt der Vereinten Nationen ratifiziert hat (Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte, Ratifizierung durch die DDR am 8. November 1973), sollte sich das Recht des Staates danach richten. Die DDR hat sogar das Fakultativprotokoll ratifiziert und damit offiziell ein individuelles Beschwerderecht gebilligt - alles eher theoretischer Natur.Über diesen
stehen doch im Zweifel überall Recht und Gesetz des jeweiligen Staates.
Kuba und China haben diesen Pakt übrigens bis heute nicht ratifiziert.