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Einladungsverfahren - Rückkehrbereitschaft

Lila23

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21 Okt. 2013
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138
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34
Ort
Nähe Stuttgart
Guten morgen zusammen,

ich hoff, ich bin hier richtig :)
Für das Einladungsverfahren haben mein Freund und ich jetzt alles zusammen und auch der Termin in der Botschaft in Havanna steht. Alles soweit so gut..
Jetzt kam das Thema "Rückkehrereitschaft" und die Gründe die dafür sprechen auf.. Mein Freund hat es besonders gut gemeint und sich "von seinem Chef gelöst" und sich selbstständig gemeldet..
Jetzt kommt mir der Zweifel auf, dass es das erschweren könnte, da er ja keinen Vorgesetzten hat, der ihn für diesen Zeitraum, in dem er in Deutschland ist, "freistellt".. Er meint, dass das besser ist, da sein Arbeitgeber das Ministerio Municipal del trabajo ist.
Was meint ihr? Weiß da einer was?

Übrigens sagte man ihm bei der Imni auch, dass er zur Botschaft den Nachweis über seinen Dienst beim Militär mitzubringen hat. Ist zwar kein Problem, da er den Nachweis hat, aber das war mir völlig neu!

Danke schon mal für eure Antworten und einen schönen Tag :)
Lila
 
Hallo, zum Thema Rückkehrbereitschaft würde ich sagen:
1. Hat er Angestellte? Dann wird die Botschaft sagen- er kehrt zurück
2. Hat er keine Angestellte. Dann wird die Botschaft wohl sagen können- das ist ein Fake,
welcher Unternehmer in der Gründungsphase kann es sich erlauben "Urlaub" zu machen- gar
keine Zeit dazu....
falko
 
@falko: Normalerweise bin ich ja bei dir, aber bei deinem zweiten Punkt - das entspricht nicht der kubanischen Realität! Wenn er/sie die Erdnussverkäufe kurz- bis mittelfristig einstellt bricht da noch kein Kundenmarkt zusammen.
Vielleicht kann er/sie auch kurzfristige Steuererleichterungen in Anspruch nehmen.
kuba-flagge
 
Lila23, als was ist dein Freund selbständig? Wenn das nicht ein ziemlich einträgliches Geschäft ist, wird das sicher nicht eine Rückkehrbereitschaft belegen.
 
Beim Thema Rückkehrbereitschaft geht es primär darum, die Verwurzelung im Heimatland nachzuweisen. Übliche Gründe die für eine Rückkehrbereitschaft sprechen sind z.B. Kinder, Ehepartner (familiäre Verwurzelung), Grund und Hausbesitz, fester Arbeitsplatz (inkl. Urlaubsbescheinigung). Hat der Antragsteller all das nicht, dürfte es mit dem Visum schwierig werden. In so einem Fall würde ich es eher mit einem 'Sprachvisum' versuchen, da kann man im Vorfeld mit der örtlichen Ausländerbehörde in D. abklären, was sie für ihre Zustimmung voraussetzen. Die Botschaft in Havanna wird sich i.d.R. der Entscheidung der Ausländerbehörde anschließen.
 
Hallo Moskito,

er ist jetzt bei einem guten Bekannten angestellt.
Der wird ihm die Bescheinigungen, die er braucht ausstellen.

Mir war das mit der "Selbstständigkeit" zu heikel, aber er dachte, er macht da was Gutes ;)

Liebe Grüße und einen schönen Tag!
Lila
 
er ist jetzt bei einem guten Bekannten angestellt.
Lila

Wie? Seit ein paar Tagen hat er einen neuen Job - und schon kriegt er da bereits Urlaub? Um eine Fernreise nach Europa anzutreten?

@Lila: spricht aus Sicht der Botschaft eher nicht dafuer, dass es sich um eine Anstellung handelt, in der man ihn so dringend benoetigt, dass er da unbedingt zurueckkehren muesste.

Aber ok, nach all dem, was du geschildert hast, weiss ich auch nicht, was er Besseres vortragen koennte. Offenbar muss er es einfach nun damit versuchen...
 
Naja Willi, du weißt bestimmt, wie schnelllebig das Arbeitsleben in Kuba ist, oder :) ?
Und das mit der Einladung dauert noch ein wenig..

Letztendlich entscheidet das sowieso nur die Dame, die er beim "Vorsprechen" erwischt und da spielt sicher auch Sympathie und die Tagesform eine große Rolle....
Wir werden sehn!

Grüße
Lila
 
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