Das offizielle Kubaforum

Werde auch Du Teil der deutschsprachigen Kuba-Community. Die Anmeldung ist absolut kostenfrei und in wenigen Augenblicken abgeschlossen. Direkt danach bist Du in der Lage, eigene Themen zu erstellen oder auf bestehende zu antworten, sowie Dich mit anderen Mitgliedern zu verbinden.
Sei dabei. Wir freuen uns auf Dich!

Registriert
5 März 2017
Beiträge
21
Punkte Reaktionen
2
Ort
Freiburg im Breisgau
Hallo liebe Kuba-Liebhaber,

diese Frage haben wahrscheinlich schon eine Menge Leute hier gestellt, die ihr Herz auf Kuba verloren haben.
Daher entschuldige ich mich schon einmal im Voraus für die doppelten, ja hundertfach wiederholten Fragen.

Ich habe letztes Jahr jemanden auf Kuba kennengelernt und nach meinem letzten Besuch jetzt - ich war für die letzten 30 Tage (Februar) wieder in Trinidad - wollen Alejandro und ich es nun versuchen, dass er mich hier in Deutschland besuchen kommt.
Wer von euch kann mir sagen, wie wahrscheinlich es ist, dass er mich um Juni für 3 Monate besuchen kommt?

Er ist 34, hat ein eigenes Haus und betreibt dieses als casa particular . Noch ist er offiziell verheiratet, wird sich nun aber von der Mutter seines 6-jährigen Sohnes scheiden lassen. In der Zeit, wo ich dort war, hat er sich bereits von ihr getrennt.

Allgemeine Fragen:
1. Soviel ich weiß, ist allererste Voraussetzung, dass er den Reisepass beantragt oder?
2. Ich muss hier beim Amt eine Verpflichtungserklärung für ihn abgeben und eine Reiseversicherung abschließen, richtig?
Diese beiden Dokumente muss ich ihm dann im Original zuschicken. Per Post?
3. Um den Antrag abzuschließen muss er meines Erachtens alle Unterlagen inkls. dem Antrag auf ein Schengen-Visum zur Botschaft nach Havanna schicken. Stimmt das soweit?

Konkrete Fragen:
1. Nun bin ich ja noch Studentin und habe nie regelmäßig gearbeitet. Wenn ich Kontoauszüge der letzten drei Monate beilegen muss, ist es dann von Nachteil, wenn ich nie viel Geld zur Verfügung hatte? Sollten dann eher meine Eltern diese Verpflichtungserklärung abgeben, falls überhaupt möglich?

2. Für ihn wäre es von Vorteil, er würde einen Nachweis über Wohneigentum beifügen, sprich ein Dokument, in dem erklärt wird, dass er Eigentümer seines Hauses ist. Richtig?

3. Meine größte Sorge ist, dass er sich ja scheiden lassen wird und die Behörde dann sieht, dass er als geschiedener Mann mich, eine junge Frau, in Deutschland besuchen kommt. Soll man nicht bei der Behörde den Eindruck erwecken, dass der Kubaner auf jeden Fall wieder "willig" ist, nach Kuba zurückzukehren? Welchen Tipp könnt ihr mir da geben?
Auch sagte man mir einst, Kinder sind kein Grund dafür, wieder in sein Heimatland zurückgehen zu wollen.


So, ich hoffe nicht, euch mit diesen Fragen erschlagen zu haben. Falls ihr mir irgendwie helfen könnt, wäre ich euch unglaublich dankbar.

Un saludo, Isabel
 
Hallo liebe @Isabel León Rivero

Herzlich willkommen bei uns im Forum :)
Keine Sorge über das Setzen der Themen, war alles richtig gemacht. Hoffentlich schreiben sich nicht alle bei zwei Themen gleichen Inhalts die Finger wund :D:D:D (passiert auch mal)

Unsere Leser und Schreiber sind sehr kubaerfahren und können Dir dort mit Sicherheit bestens weiterhelfen.

Viel Spaß beim Kennenlernen,

Liebe Grüße,
Havannastyle
 
Allgemeine Fragen:
1. Soviel ich weiß, ist allererste Voraussetzung, dass er den Reisepass beantragt oder?
2. Ich muss hier beim Amt eine Verpflichtungserklärung für ihn abgeben und eine Reiseversicherung abschließen, richtig?
Diese beiden Dokumente muss ich ihm dann im Original zuschicken. Per Post?
3. Um den Antrag abzuschließen muss er meines Erachtens alle Unterlagen inkls. dem Antrag auf ein Schengen-Visum zur Botschaft nach Havanna schicken. Stimmt das soweit?

Konkrete Fragen:
1. Nun bin ich ja noch Studentin und habe nie regelmäßig gearbeitet. Wenn ich Kontoauszüge der letzten drei Monate beilegen muss, ist es dann von Nachteil, wenn ich nie viel Geld zur Verfügung hatte? Sollten dann eher meine Eltern diese Verpflichtungserklärung abgeben, falls überhaupt möglich?

2. Für ihn wäre es von Vorteil, er würde einen Nachweis über Wohneigentum beifügen, sprich ein Dokument, in dem erklärt wird, dass er Eigentümer seines Hauses ist. Richtig?

3. Meine größte Sorge ist, dass er sich ja scheiden lassen wird und die Behörde dann sieht, dass er als geschiedener Mann mich, eine junge Frau, in Deutschland besuchen kommt. Soll man nicht bei der Behörde den Eindruck erwecken, dass der Kubaner auf jeden Fall wieder "willig" ist, nach Kuba zurückzukehren? Welchen Tipp könnt ihr mir da geben?
Auch sagte man mir einst, Kinder sind kein Grund dafür, wieder in sein Heimatland zurückgehen zu wollen

Un saludo, Isabel
Willkommen Isabel, antworte zwar aus Österreich und meine Erfahrung ist auch schon etwas eingerostet, aber für ein paar Tips wirds vorweg reichen:
All Fragen:
1. ja, ohne Reisepass geht es nicht weiter (Passnummer muss bei Dokumenten angegeben werden)
2. ja zu Verpflichtungserklärung; eigentlich nicht Reiseversicherung, sondern Krankenversicherung für den Zeitraum des Aufenthaltes, zuschicken per Post eher nicht - entweder über ein Forumsmitglied oder über DHL (glaube ca EUR 80,-)
3. Kann ich nicht sagen, da Prozess DE unterschiedlich sein könnte zu AT

Konkrete Fragen:
1. Studentin - kommt darauf an, wieviel du regelmässig bekommst (ie. Stipendium etc) da könnte es offiziell für zwei schon eng werden. Nicht zu vergessen: Du musst auch etwas Wohnraum haben dass da noch jemand wohnen kann (nicht die Praxis mit kuscheln, sondern m2 ;))
2. Wohneigentum: Nachweis sicher nicht schlecht noch dazu, wenn er damit regelmässige Einkünfte hat (Casa Particular)
3. Ist ein heikles Thema (sollte aber auch kein Showstopper sein) was da am besten angegeben wird. Entweder er ist ehrlich und erwähnt eure Bezieheung, dann natürlich auch Scheidungsverfahren. Oder es läuft unter Freundschaftsbesuch...

Es könnte also sein, dass es durchaus einfacher/besser wäre, wenn es über deine Eltern laufen würde.
Viel Glück!
 
Zuletzt bearbeitet:
erst einmal herzlichen Dank für deine schnelle Antwort!
zu allg. 2) ja, ich meine krankenversicherung ;)
3) aber es müssen alle Unterlagen auf einmal hingeschickt werden, damit der Antrag bearbeitet werden kann oder?

zu konkr. 1) hatte keine Stipendium, nur monatliche Unterstützung von meinem Vater iHv. €800,- das hat aber jetzt ein Ende gefunden und ich bekomme von unserem Studierendenwerk ein zinsloses Darlehen für 6 Monate iHv. €600,- weil ich im September noch einmal Examen schreibe.
die Wohnung - ich wohne mit einer Freundin zusammen - ist 55m2 groß, mein Zimmer in etwa 24m2. Reicht meines Erachtens also für 2 Leute oder?
Oder wie meinst du das, dass es besser wäre, wenn es über meine Eltern läuft. Müsste dann alles über sie laufen? Krankenversicherung, Verpflichtungserklärung und auch der Hinweis (Punkt 31) im Antrag auf ein Schengen-Visum, dass nicht ich die einladende Person bin, sondern meine Mutter zB.?
3) ich glaube, das über ein Scheidungsverfahren laufen zu lassen, ist weitaus komplizierter. Besser wir versuchen es erst einmal über den Freundschaftsweg :)
 
Viel Glück bei diesem großen Plan,ich hoffe Du wirst es nicht bereuen.Ich hätte da ganz große bedenken.
 
Liebe Isabel,
eine Einladung läuft folgendermaßen ab:

1. Er braucht einen Reisepass und du brauchst dann die Nummer dieses Passes, um Verpflichtungserklärung & Krankenversicherung abschließen zu können.

2. Wenn du die hast, machst du einen Termin bei deiner örtlichen Ausländerbehörde, um die Verpflichtungserklärung abzugeben. Da du Studentin bist und über kein regelmäßiges Einkommen verfügst, wirst du das nicht so einfach machen können. Der Grundbetrag, den man nachweisen muss (Verpflichtungserklärung, d.h. du verpflichtest dich in der zeit seines Besuches für alle Kosten aufzukommen) ist von Bundesland zu Bundesland, manchmal auch von Stadt zu Stadt(?) verschieden. Normalerweise informiert die Ausländerbehörde darüber, in welcher Form das nachgewiesen kann. Ich konnte beispielsweise (da ich als Freiberuflerin auch kein regelmäßiges Einkommen habe) eine Sicherheitsleistung von 3.000€ hinterlegen. Diese bekommt man zurück, wenn der Gast wieder ausreist. Es wäre natürlich auch möglich, dass jemand anderes die VE für dich macht, sprich, deine Eltern. Dabei sollte aber dennoch weiterhin klar hervorgehen, dass DU die Einladende bist und nicht deine Eltern, das würde sonst evtl. Fragen aufwerfen.

3. Du schließt eine Krankenversicherung für ihn ab, z.B. Provisit, die kann ich empfehelen, hier ist neben Kranken- und Haftpflicht auch noch eine Abschiebeversicherung mitinbegriffen ;)
Achte darauf, dass alle Dokumente für den exakt gleichen Zeitraum abgeschlossen werden. Sollte das Visum nicht genehmigt werden, bekommst du das Geld von der Versicherung ohne Probleme zurück.
Du musst dann diese beiden Dokumente irgendwie nach Kuba schaffen. Da es sich um ziemlich wichtige Dokumente handelt, würde ich sie niemals mit der normalen Post schicken, dass kann ewig dauern und kommt vllt. nie an. Besser ist sie jemandem mitzugeben, oder falls sich keiner findet per DHL Dokumentversand International, Kosten ca. 70€.

4. Sobald er die Dokumente hat, macht ihr übers Internet einen Termin bei der Botschaft. Hinschicken kann er dort nichts, er muss persönlich vorbeikommen, gibt seine Dokumente ab und geht zum Interview. Ca. 3 Tage später bekommt er dann Bescheid, ob das Visum genehmigt wurde oder nicht.

Es ist sogar dringend zu empfehlen, dass er die Papiere über sein Wohneigentum, auch noch eine casa particular, mitnimmt. Das ist doch eine hervorragende Rückkehrversicherung, die muss er auf jeden Fall vorlegen. Im Prinzip sollte er alles vorlegen, dass irgendwie seine Rückkehrwilligkeit untermauert. Ich denke, wenn er bis dahin bereits geschieden ist, ist alles okay, ein Problem sehe ich eher, wenn er noch verheiratet ist und dich besuchen will. Normalerweise sind "verheiratet" und "Kind" schon gute Rückkehrgründe, aber "verheiratet" und novia besuchen kommt wohl eher blöd. Dass er ein Kind hat, das bei der Mutter lebt ein ausschlaggebender Rückkehrgrund ist, bezweifle ich ja auch immer, aber verschweigen würde ich es nicht.

Hier auf der Botschaftsseite gibt es eine Checkliste, auf der wirklich nochmal alles steht, was er zwingend braucht und was er optional vorlegen kann:http://www.havanna.diplo.de/contentblob/4475330/Daten/6439595/Schengen_Besuch.pdf
 
Ach, das Thema gibts doppelt?! Ich hab im anderen Thread geantwortet, vielleicht können die Mods das ja zusammenfügen? :)
 
Hallo,
ja das gibt's zweimal....
gut, wir haben uns ja auch nicht wirklich widersprochen ;)

Zu 3 nochmal, da kann ich als Ösi nicht wirklich viel dazu sagen, Botschaftsprozesse müssen im Gegensatz zum relativ einheitlichen Schengenvisum eben nicht gleich sein (bei uns ist das, soweit ich das mitbekommen habe um einiges einfacher).

Wohnung: Keine Ahnung was da eine minimale Raumgrösse ist, mir ging es hauptsächtlich darum, dich darauf hinzuweisen, dass Krankenversicherung und Einkommen nicht die einzigen Faktoren sind.

Freundschaft ist plausibel, wie erwähnt, CP Eigentum auf jeden Fall anführen. Über deine Mutter könnte es durchaus einfacher sein, falls da Einkommen bzw. mehr Wohnungsfläche besteht. 'Über ein Scheidungsverfahren' kann man da sowieso nichts laufen lassen, da geht es eher darum es zu erwähnen oder eben nicht.
 
@cubaña: ich habe mit meiner Mutter gesprochen und sie wäre bereit, die Verpflichtungserklärung abzugeben. Du meintest ja, dass bei der Einladung klar sein sollte, dass ICH die Einladende bin und nicht meine Eltern, weil das sonst evtl. Fragen aufwerfen würde.
Nun habe ich hier Auswärtiges Amt - Visabestimmungen - Informationen zur Verpflichtungserklärung mal nachgeschaut, und da steht, dass für die Entgegennahme einer solchen Verpflichtungserklärung nach §§ 66 - 68 Aufenthaltsgesetz regelmäßig die deutschen Ausländerbehörden am Wohnort des Einladers zuständig sind.
Problem: Meine Mutter wohnt nicht wie ich in Freiburg, sondern in Aachen. Wie läuft das dann ab?
Und wen trägt man dann - in dem angehängten Formular - unter Punkt 31 ein? Mich oder meine Mutter? Irgendwie widerspricht sich das meiner Meinung nach?!

Dann hab ich noch eine weitere (ganz blöde) Frage, auch bzgl. des Formulars (siehe Anhang): Der Bestimmungsmitgliedstaat und der Mitgliedstaat der ersten Einreise Punkt 22 und 23, ist das beide Male Deutschland?
 

Anhänge

  • VisumantragSpanisch.pdf
    63,4 KB · Aufrufe: 3
Also, deine Mutter müsste die Verpflichtungserklärung dann bei ihrer Ausländerbehörde in Aachen machen. Im Formular kannst du dann aber unter Punkt 31 deinen Namen und deine Anschrift eintragen und dann bei Punkt 33 beides angeben: Kosten werden getragen durch andere Gastgeber (und dann schreibt man z.B. einfach: siehe Verpflichtungserklärung) und siehe 31/32.
Bei mir hat die Einladung auch einmal mein Vater übernommen (aus unterschiedlichen Gründen, u.a. weil wir bei seiner Ausländerbehörde nicht 4 Wochen auf einen Termin warten mussten...) und da habe ich es so wie hier beschrieben im Antragsformular gemacht, wenn ich mich richtig erinnere. 100% sicher bin ich mir nicht mehr, wie ich das ausgefüllt hab, ist 3 Jahre her...
22 und 23 ist beides Deutschland, wenn er direkt nach Deutschland fliegt. Wenn er jetzt z.B. erstmal 2 Wochen Urlaub in Spanien machen würde, wäre es bei 23 Spanien.
Es ist übrigens gut, wenn auch nicht offiziell gefordert, einen kurzen Begleitbrief zu schreiben, warum und weßhalb du ihn nach Deutschland einladen möchtest. Steht zwar nirgendwo, aber ich kenne Fälle, bei denen dies dann sogar noch von der Botschaft nachgefordert wurde. Ich hab das damals gemacht und da das Visum genehmigt wurde, hat es sich zumindest nicht negativ ausgewirkt. ;)
 
Zurück
Oben