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Und in diesem kurzen Begleitbrief hast du erwähnt, dass ihr zusammen seid? oder auf welcher Grundlage hast du deinen Kubaner letztendlich einladen können? War es dann offiziell ein Freundschaftsbesuch?
 
Hallo Isabel,
also wir waren komplett ehrlich bei unserer Einladung und haben auch gesagt, dass wir zusammen sind. Ich weiß nicht, ob es eine gute Idee ist, das zu verheimlichen, denn ich denke, die checken das schon, dass du diesen ganzen Aufwand nicht nur wegen irgendeines Freundes betreibst. Am besten wäre natürlich, er wäre bis dahin einfach schon offiziell geschieden, dann müsstet ihr euch deswegen keine Gedanken mehr machen.
 
er wird sich in den nächsten Tagen scheiden lassen.
ach, und ich dachte, die wollen eine Absicherung, dass er wieder nach Kuba zurückkehrt?! mm.. und die Scheidungsurkunde fügt er dann seinem Antrag bei, richtig? die Geburtsurkunde seines Sohnes auch, weißt du darüber was?
 
Die Scheidungsurkunde braucht er nicht beilegen, das wäre mir neu, sie ist ja kein Beweis dafür, dass er wieder zurückkehrt. Ich denke nur, wenn er offiziell geschieden ist, gibt es auch nichts mehr zu verheimlichen, bzw. nichts, das ihn irgendwie in schlechtes Licht rücken könnte im Interview. Dann ist er halt einfach geschieden und besucht jetzt seine neue Freundin in Deutschland, Punkt. :) Vom Kind muss er den Carnet im Original + Kopie mitbringen, Geburtsurkunde steht gar nicht mit auf dem Merkblatt, aber wenn er das hat, schadet es bestimmt auch nicht.
 
ok. das ist gut zu wissen :)
nochmal zu dem Antrag auf ein Schengen-Visum: du meintest ja, dass ich als einladende Person aufgeführt werden sollte, dh. meine Mutter also auch? eben aus dem Grund, weil sie die Verpflichtungserklärung abgibt? (Punkt 31.)

und bei den Kosten, die während seines Aufenthaltes entstehen, kann man da auch mehrere Felder ankreuzen, bzw. auch "durch den Antragsteller selbst" - "Bargeld"? (Punkt 33.)
 
Hallo!
erstmal drück ich Euch die Daumen, dass das klappt, aber wenn er Casa Particular -Besitzer ist, stehen die Chancen doch gut! halt uns auf dem Laufenden...
ich bin in einer ähnlichen Situation... nur leider ohne gute Chancen :(

aber Ihr verwirrt mich alle ein wenig... ich hab überhaupt kein Formular, auf dem es soviele Punkte gibt??? 31? 32? 33?? Bei mir gibts nur 4 Punkte und die Angaben zur Person?!??
 
Also ovejita negra dann geh mal auf die Seite www.havanna.diplo.de da findest du auf der Startseite Antragsformular für kurzfristigen Aufenthalt ( bis 90 Tage), pdf 117 KB und da hast du dann deine Punkte 31, 32....

Für Isabel die Person die die Verpflichtungserklärung abgibt ist auf jeden Fall als einladende Person aufzuführen. Ob dann noch zusätzliche aufgeführt werden ist euch überlassen. Wenn die Kosten geteilt werden kannst du selbstverständlich mehr als ein Kreuz machen .
 
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Also ich bin immer nur mit Auslandskrankenversicherung unterwegs, wenn du natürlich anfällig bist Fernseher von Tischen zu reißen, solltest du checken, ob deine Haftpflicht auch im Ausland greift....für die kleinen Ungeschicklichkeiten drücke ich dann eher ein paar Cuc in die Hand
 
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