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einladung und heirat

Hallo @Reini, gruess dich hier im Forum!

Falko hat ja bereits darauf hingewiesen, dass wohl die wenigsten hier im Forum was zu den speziellen Vorschriften in A sagen koennen.

Aber einige Grundsaetze sind halt doch ueberall gleich.

1) zu dir: da ist der Tipp von Caney richtig. Du erfaehrst beim Standesamt deiner Wahl - also da, wo auch konkret geheiratet wird - welche Papiere die von dir haben wollen. Aber nicht nur das. Du erfaehrst natuerlich auch, welche Papiere sie von deiner kubanischen Verlobten haben wollen. Ist ja auch logisch: DIE verheiraten euch, also haben DIE auch zu bestimmen, was vorzulegen ist.
Das war auch von mir so beschrieben, ausser ich hätte angenommen, daß Reini in Kuba gemeldet ist und eine Meldebestätigung von dort vorweist. Ebenfalls herauszulesen aus dem Teil wo ich auf die Übersetzung hinweise (ausser Reine hat russische Dokumente...)
2) zu deiner Verlobten: die muss in Kuba zum oesterreichischen Konsulat und sagen, dass sie mit einer 3-Monats-Einladung ZUM ZWECKE DER HEIRAT einreisen will. Dann erfaehrt sie da, welche Papiere die von ihr haben wollen - UND: welche Papiere du eventuell noch im Zuge deiner Einladung vorzulegen hast.
Auch das wurde schon beschrieben (deine Version ist korrekter, nicht mein 'Botschaft' sondern dein 'Konsulat' ist richtig - ist aber dort auch in einem Gebäude und sie sind dort gerne behilflich). Ab da wird es dann etwas komplexer: Manche Papiere gibt das Konsulat vor - aber die sind für das Visum! Die Gesamtliste der Papiere für die Heirat eben am Standesamt (wobei die Vorgangsweise der Legalisierung hier Grauzone ist, da das Übersetzungsbüro in Kuba anerkannt ist und das stempelt das Konsulat ab - aber fragt auch da sicherheitshalber das Standesamt!). UND: Was du (Reini) bei der 'Einladung' (=Verpflichtungserklärung) vorlegen musst erfährst du bei der Fremdenpolizei (üblicherweise Einkommensnachweis letzte drei Monate und Mietvertrag bzw. Eigentumsnachweis Wohnung - ob genug m2 für den Gast vorhanden sind. Grundsätzlich würde ich andersherum arbeiten und zuerst zur Fremdenpolizei da dies in vielen Fällen in Österreich einfacher ist als zB ein wiederholter Trip zum Konsulat (sie braucht dann sowieso die Verpflichtungserklärungsnummer) und dort erfärt man auch, was sie als Dokumente zum Konsulat mitnehmen soll
Also: alles ganz einfach: Standesamt in A und Konsulat in CU.
Zweimal Ja und eines zusätzlich in A: Fremdenpolizei
@Caney: ich weiss nicht, wieso du was von einem Deutschtest erwaehnst. Seit wann hat Oesterreich Anforderungen an die Sprachkenntnisse von Ehefrauen? Soweit ich weiss, hat die nur Deutschland - und das ist kuerzlich - endlich - fuer illegal erklaert worden...

Weil, wie schon erwähnt zwar ein Urteil besteht aber dieses noch nicht in das nationale Rechtssystem ratifiziert wurde (im Prinzip geht es darum ob sie nicht doch noch irgendwelche 'menschenrechtsfreundliche' Formulierungen für Hürden für ein neues Gesetz finden)
 
Hallo Reini,
Deine Frage bes. zur Wiederausreise nach Hochzeit würde mich auch interessieren. Hast du dazu schon eine Antwort? Danke Barbara
 
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