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Einladung für Kubanische Staatsbürger | aktuell!

falko1602

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al culito del mundo
Einladungsprozedere des deutschen für einen ausländischen Gast bei der zuständigen Ausländerbehörde in D:

Zu aller erst, wenn man das zu ersten Mal macht, ist alles etwas verwirrend und nicht so einfach. Es werden Infos von der AB verlangt, die im ersten Moment nicht einleuchten oder als zu privat eingestuft werden.Aber auch hier wird nur mit Wasser gekocht!

Benötigte Unterlagen:
3 aktuelle Gehaltsabrechnungen ( damit prüft die AB die finanzielle Seite des Deutschen. Kann er es sich überhaupt leisten, jemanden "einzuladen" und sich für den gewünschten Zeitraum den Gast finanziell leisten?

Anhand dieser Abrechnungen, prüft die AB in einer Liste die Bonität des deutschen (die Höhe ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich) z. B. für Karlsruhe kann man das hier online prüfen:
http://web1.karlsruhe.de/Stadt/OA/Verpflichtungserklaerung/

Mietvertrag:
Damit prüft die AB, ob genügend Wohnraum für Einlader und Gast vorhanden ist

Krankenversicherung:
Die muss abgeschlossen werden, um sicher zugehen, falls der Gast beim Besuch ärtzlich versorgt werden muss, es jemanden gibt, der es zahlt. Es gibt einige Versicherungen, die das anbieten z.B ADAC

wenn man bei der AB "glänzen" will, kann man noch eine private Haftpflichtversicherung abschliessen- kein muss, aber empfehlenswert.

und natürlich 25,00 € in Bar

hat man die Verpflichtungserklärung, wird sie im original ( vorher natürlich kopieren) an den ausländischen Gast geschickt und dann muss der sich "drehen" Wie und wo und warum, folgt später

Die Ausländerbehörde prüft nur den deutschen Part, nicht den cubanischen. Es kommt auch vor, daß sie die "charakterliche" Eigenheiten des deutschen prüft- nicht offiziell-, wird aber gern bei einem "Plausch" abgefragt und dann sollte man schon etwas mehr als nur die sexuellen Aspekte von seinem Gast wissen. Gerne wird auch die "Ernsthaftigkeit" des Einladers getestet. Das sieht dann so aus: Man wird wegen irgend einem unwichtigen Detail nach Hause geschickt. Wir brauchen noch die Geburtsurkunde ihres deutschen Schäferhundes etc. Keine Angst- alles nur Taktik der AB. Oder es wird sofort aus einem nichtigen Grund abgelehnt. Nicht gleich aufgeben, wer hier schon aufgibt, braucht über eine eventuelle spätere Heirat mit dem Gast nicht mehr nachdenken. Die Probleme mit den Behörden hören später nicht auf oder werden kleiner!

So, daß muss für den Anfang reichen- eventuelle Ergänzungen folgen..
falko
 
So nun kommt der cubanische Teil:

Hinweis! Meine letzte Einladung ist 15 Jahre her, daher bitte dies nur als "Richtlinie" zum Verfahren betrachten, aktuelles, muss von anderen kommen...

So, alles mit der deutschen Ausländerbehörde geklärt! Jetzt nur noch die von der deutschen Botschaft geforderten Unterlagen im Original "sicher" zum cubanischen Gast schicken (natürlich alle Unterlagen vorher kopieren und
aufheben!) Die für mich persönlich am sichersten Möglichkeit Dokumente nach cuba zu schicken sind:

Durch Bekannte die nach cuba fliegen oder freundlich im Forum nachfragen, ob jemand sie mitnehmen kann.

Klappt das nicht: mit DHL verschicken 99 % kommt an, fragt sich nur wann (subjektiv). Ab hier, könnt ihr euch zurücklehnen und auf die nächsten Probleme im Bezug von "Einladungen" warten.

Ihr könnt nur noch elektronisch für euren Gast einen Termin bei der Botschaft in Havanna machen. Jetzt steht und fällt alles mit eurem cubanischen Gast, der muss sich drehen!!!!
Die deutsche Botschaft hat schön auf ihrer Seite aufgelistet, was der Gast mitbringen muss und auch die Kosten:

http://www.havanna.diplo.de/Vertretung/havanna/de/07/Besuchsreisen.html

Jetzt kommen wir zum eigentlichen Prozedere, was macht die Botschaft eigentlich jetzt? Sie prüft euren cubanischen Gast auf Herz- und Nieren, anhand der Unterlagen weiß sie, wie es mit dem deutschen aussieht. Euer cubanischer Gast muss mindestens 2 x persönlich in der deutschen Botschaft erscheinen.

1 x um den Antrag abzugeben.
Zu diesem Zeitpunkt wird schon einmal das Verhältnis des cubanischen Gastes zum deutschen in einem Plausch "überprüft" (also wäre es auch hier hilfreich, wenn euer Gast schon etwas über euch erzählen kann und nicht nur "ich kenne ihn 2 Wochen" und dann tiefes Schweigen!). Zu den Terminen sollte der Gast "normal" gekleidet sein, nicht zu aufgedonnert (wie es manchmal in Cuba üblich ist). Der erste Eindruck zählt auch.

Nun wird der Gast nach Hause geschickt und kann eventuell das Visum nach ein paar Tagen abholen (falls es gut geht) Seit die Cubaner das Ausreiserecht für Cubis gelockert haben, hat die deutsche Botschaft (subjektive Meinung meinerseits) die Vergabe der Visas erschwert. Die beliebteste Begründung zur Ablehnung ist:

Mangelnde Rückkehrbereitschaft
Was heißt das? Die Botschaft geht davon aus, das euer Gast nach Einreise in Deutschland sich illegal ins europäische Ausland absetzt oder sich weigert nach Ablauf des Visums nach Cuba zurück zukehren.

Wie kann man diese Zweifel zerstreuen?
Ehrliche Antwort? Im Grunde gar nicht!

Früher galten Kinder, Haus und Arbeit als genügende Gründe für die Rückkehr, heute nur noch bedingt.
Was also in diesem Fall tun? Nicht aufgeben! Man kann Widerspruch einlegen und versuchen die Rückkehrbereitschaft besser und genauer zu Begründen. Erstaunlicherweise klappt das beim 2. Mal fast immer um das Visum zu erlangen!!! Wieder nur Schikane nach Art der Ausländerbehörde zur "Überprüfung" der Ernsthaftigkeit des Anliegens. Hat nun euer Gast das Visum, könnt ihr euch auf euren Besucher freuen und auf die nächsten Probleme, die sicherlich kommen werden in der Zeit wo der Gast hier ist, "freuen".

Ich bitte um Verbesserungen und Aktuallisierungen von anderen....
falko
 
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