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Einladung eines Kubaners

Zita

Moderatorin
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28 Dez. 2011
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403
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115
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Magdeburg
Hallo,
in meiner Vorstellung hatte ich meine Situation schon ein wenig geschildert (https://www.kubaforum.eu/thema/1853-Hola)
Bei meinem 3-monatigen Studienaufenthalt im Winter 2011 in Kuba habe ich meinen jetztigen Freund kennengelernt, der ebenfalls Student ist. Im März habe ich ihn jetzt nocheinmal für 1 Monat besucht. Nach erfolgreichen Wechsel der Touristenkarte in das A2-Visum konnte ich dann auch im Haus seines Vaters mit ihm zusammen wohnen (hatten sogar ein eigenes Zimmer:eek:). Im Sommer möchte ich ein weiteres Mal nach Kuba fahren und ihn besuchen und im Winter (Dezember oder Januar) wird ein weiterer Studienaufenthalt für 3 Monate folgen.
Danach fände ich es jedoch schön, wenn er mich auch mal in Deutschland besuchen könnte, bevor wir über einen dauerhaften Zuzug nach Deutschland nachdenken bzw. planen.
Nun habe ich mich natürlich auch schon über dieses Thema belesen und weiß, dass das mit dem Einladungsverfahren nicht immer so einfach ist. Da wir beide noch recht jung sind und die finanziellen Mittel eher sehr begrenzt sind würde ich gerne im Voraus einige Tipps und Erfahrungen einholen. Was glaubt ihr denn, wie die Aussichten auf die Bewilligung des Besuchsvisums in unserem Fall sind. Er ist wie schon berichtet 21 und Student (Studiengang würde man in Deutschland wohl als Finanzwesen bezeichnen). Mit seinem Studium ist er 2014 fertig. Er lebt bei seinem Vater. Die Eltern sind geschieden und beide neu verheiratet mit jeweils einem Kind. Ich habe gelesen, dass die kubanische Seite ihre Rückreisewilligkeit nachweisen muss durch z.B. Grundstücksbesitz, eigener Familie in Kuba, festen Arbeitsplatz,... All dieses Punkte sind ja nun nicht erfüllt außer das er sein Studium dort hat. Also wie würdet ihr unsere Chancen auf Bewilligung des Visums einschätzen?
Ach und bin mir darüber im klaren, dass ich nicht die Einladung bzw. Bürgschaft übernehmen kann. Auch hierzu hätte ich eine Frage: Wäre es möglich, dass ich die Einladung mache und ein Elternteil von mir die Bürgschaft übernimmt oder müsste die komplette Einladung durch ein Elternteil von mir geschehen?
Ich habe auch etwas über das Sprachvisum gelesen, was entweder für 3 Monate oder für einen Aufenthalt für länger als 3 Monate beantragt werden kann. Hat einer denn da irgendwelche Erfahrungen gesammelt? Unter welchen Umständen wird dieses denn genehmigt?

Ich weiß, ich weiß, dass waren jetzt viele Informationen und Fragen. Ich hoffe ich könnt mir trotzdem mit hilfreichen Tipps und Anregungen weiter helfen. Und ich hoffe ihr könnt euch mit Beurteilungen über die Treue meines Partners, die Erfolgschancen unserer Beziehung und Aussagen über den "bösartigen Charakter aller Kubaner" zurückhalten (außer natürlich sie sind konstruktiv).

Ich bedanke mich schonmal...
 
Da hast du mich falsch verstanden...ich möchte natürlich eure ehrlichen Meinungen hören. Ich bin an euren realistischen und objektiven (naja bzw. sin ja eure subjektiven) Einschätzungen zu meinem Anliegen hören.
Und ja es ist hart aber ich hatte mir schon fast so etwas gedacht. Deshalb auch erstmal meine Frage im Forum. Wollte nicht das ganze Verfahren einleiten und Geld investieren, wenn es eh nie gewilligt wird.
Da bleiben dann ja leider nicht mehr viele andere Alternativen übrig, wenn wir diese Beziehung fortführen wollen...
"no es facíl"
 
Zuletzt bearbeitet:
Muss unserem Willi leider zustimmen, ich schätze auch gleich 0! tut mir leid.
Die Einladung könnten Deine Eltern machen, dann darf Dein Feund sich beim Interview
in der deutschen Botschaft nicht versabbeln!!! Da wird zum Beispiel gefragt, woher man sich kennt etc.
Andererseits, wenn Deine Eltern bürgen, könnten sie es akzeptieren. Ist ein 50 zu 50 Spiel........
Gruss Falko
 
Wenn also meine Mutter die Einladung machen würde, würde es anders aussehen? Verstehe ich nicht so ganz...ändert doch nichts an seinen Umständen. Ich habe natürlich über alles auch schon mit meinen Eltern gesprochen und weiß, dass meine Mutter die Einladung z.B. auch machen würde. Wenn ich das jetzt aber richtig verstehe, dürfte er nicht angeben, dass sie die Mutter seiner Freundin ist und sie ebenfalls nicht. Sondern z.B. man hätte sich im Sommer kennen gelernt über Bekannte oder so (meine Mutter wird voraussichtlich 2 Wochen mit nach Kuba fliegen, um ihn kennen zu lernen...wäre damit möglich eine solche Geschichte zu konstruieren) ???
Hab ich das richtig so verstanden?
Denke es würde da nur das Problem geben, das unsere Namen (seiner und meiner) ja schon in Zusammenhang gebracht wurden, als wir mein Visa gewechselt haben. Und ich weiß jetzt nicht in wieweit solche Daten bei den verantwortlichen Behörden/Ämtern vorliegen.
Ist alles wirklich ziemlicher Mist...da möchte man nicht den Weg gehen überstürzt zu heiraten und sich in beiden Welten (seine kenne ich ja mittlerweile) besser kennen zu lernen und zu schauen, ob es denn auch hier funktionieren wird aber kann es einfach nicht.
 
Was glaubt ihr denn, wie die Aussichten auf die Bewilligung des Besuchsvisums in unserem Fall sind.

Also, das es auf Anhieb klappt, wird von schwierig bis unmöglich. Ich habe die Erfahrung gemacht, das erstmal die meisten Fälle pauschal abgelehnt werden. Was aber nicht bedeutet, das diese Entscheidung endgültig ist. Nach der ersten Remonstration (dem ersten Einspruch) muss die Ablehnende Stelle (mal angenommen die deutsche Botschaft in Kuba) begründen warum die Ablehnung erfolgte.

Das größere Problem sehe ich aber in der Zustimmung der Universität. Auch die muss Ihr ok geben. Soweit ich weiß, ist das fast unmöglich. Ich kann aber nur von den mir bekannten Fällen berichten. Evtl. weiß da jemand etwas anderes zu berichten.


Ich habe gelesen, dass die kubanische Seite ihre Rückreisewilligkeit nachweisen muss durch z.B. Grundstücksbesitz, eigener Familie in Kuba, festen Arbeitsplatz,... All dieses Punkte sind ja nun nicht erfüllt außer das er sein Studium dort hat.

Das lässt sich unter Umständen mit einem "Bar" Deposit lösen. Ich glaube aber wie schon oben geschrieben, dass das nicht das größte Problem sein wird. Bevor Ihr weitere Schritte unternehmt, die ja alle mit Kosten verbunden sind, sollte er sich mal wegen der Uni schlau machen. Sprich wie ist es bei anderen Studenten verlaufen. Was wird so in der Schule "gemunkelt" wenn jemand in ein anderes Land reisen möchte. Da es sich ja nur um einen Besuch handeln soll und nicht um etwas ewiges, empfiehlt es sich nicht das Studium aufzugeben. In vielen anderen Fällen ist das aber einer der wenigen Wege, "erlaubt" das Land zu verlassen.

Also wie würdet ihr unsere Chancen auf Bewilligung des Visums einschätzen?

Schlecht bis sehr schlecht. ABER wenn du dran bleibst und nicht aufgibst (evtl. finanzielle Mittel vorausgesetzt) werdet Ihr es schaffen. Einfach so, muss ich dir von meiner Erfahrung her leider sagen, glaube ich dass es schwer wird.

Ach und bin mir darüber im klaren, dass ich nicht die Einladung bzw. Bürgschaft übernehmen kann. Auch hierzu hätte ich eine Frage: Wäre es möglich, dass ich die Einladung mache und ein ELternteil von mir die Bürgschaft übernimmt oder müsste die komplette Einladung durch ein Elternteil von mir geschehen?

Das mit der Bürgschaft, deiner Eltern ist schon mal richtig und möglich (auch nötig). Soweit ich das weiß ist es besser, wenn das gleich ein Elternteil übernimmt.

Ich habe auch etwas über das Sprachvisum gelesen, was entweder für 3 Monate oder für einen Aufenthalt für länger als 3 Monate beantragt werden kann. Hat einer denn da irgendwelche Erfahrungen gesammelt? Unter welchen Umständen wird dieses denn genehmigt?

Das muss Dir leider jemand anderes beantworten.

Viele Liebe Grüße
und halte uns auf dem laufenden....
 
...wäre damit möglich eine solche Geschichte zu konstruieren) ???
Hab ich das richtig so verstanden?
NEIN !
Denk gar nicht mal daran, denn wenn das mal rauskommen sollte, wird es schwer bei einem nächsten Versuch mit der "ehrlichen" Geschichte zu punkten.
Denke es würde da nur das Problem geben, das unsere Namen (seiner und meiner) ja schon in Zusammenhang gebracht wurden, als wir mein Visa gewechselt haben. Und ich weiß jetzt nicht in wieweit solche Daten bei den verantwortlichen Behörden/Ämtern vorliegen.
Zur genüge. Es geht bei der Bürgschaft deiner Mutter nur um die Kostenübernahme, bei einer evtl. zwangsweise notwendigen Rückführung, bzw. die Übernahme der Kosten des Aufenthaltes und aller damit einhergehenden Eventualitäten.
 
Mach Dir jetzt keinen Stress mit der Einladung! Du fliegst ja bald wieder rüber,
dann bleibst Du beim bernächsten Mal 3 Monate drüben-schau erst einmal in cuba,
wie es mit euch beiden läuft und dann mal sehen......
Step by step....
Gruss Falko
 
Denke es würde da nur das Problem geben, das unsere Namen (seiner und meiner) ja schon in Zusammenhang gebracht wurden, als wir mein Visa gewechselt haben. Und ich weiß jetzt nicht in wieweit solche Daten bei den verantwortlichen Behörden/Ämtern vorliegen.

Antwort El Cheffe:

Zur genüge. Es geht bei der Bürgschaft deiner Mutter nur um die Kostenübernahme, bei einer evtl. zwangsweise notwendigen Rückführung, bzw. die Übernahme der Kosten des Aufenthaltes und aller damit einhergehenden Eventualitäten.

Ihr redet aneinander vorbei. Zita meint mit "Visa" offensichtlich die Touristenkarte, die sie bei der Inmigration von A1 in A2 umwandeln konnte, während "El Cheffe" die Verpflichtungserklärung im Sinne hat, die im Auftrag der Ausländerbehörde ausgestellt wird und von der deutschen Botschaft bei der Antragstellung für ein Visum verlangt wird.
 
Warum redet Ihr alle so negativ. Deutschland hat zwar zur Zeit in Europa die besch. Einreisebestimmungen, aber es gibt immer einen Weg. Speicherung der Daten liegen natürlich in Cuba vor. Botschaft in La Habana, sowohl die Deutsche als auch die spanische muß über Internet Termin angefragt werden! Zuteilung kann 4 Wochen dauern, bekommt ihr aber gleich die Liste der vorzulegenden Unterlagen zugesandt. Ein längerer Besuch in Cuba ist sicherlich interessant zum näher Kennenlernen. Europa wird wohl das Ziel sein, also muß er auch Europa kennenlernen. Über Auslandsstipendien geht oft etwas, oder über Stiftung der Parteien, einfach nachfragen nicht jammern. Wie wäre es wenn ihr beide einige Semester in Spanien studiert? Ist dort einfacher und dann besteht in allen EU-Ländern Reisefreiheit - Aufenthalt bis 3 Monate. Stipendien in Spanien findet man auch über Arbeitsamtportal.Ihr seid doch beide unter 27 ? Gerade mit Studium, Bildung geht es leichter als Versuch über Familiäre Einladung. Haftung der Eltern oder anderer Person ist möglich. Und bei allen Behörden immer schriftlichen Bescheid erfragen.
 
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