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Einladung einer Kubanerin nach Deutschland - Finales Ergebnis

Bla bla bla - letztlich bleibt es in der Entscheidungsgewalt und der Argumentation von der Deutschen Botschaft in Habana.
Da beißt die Maus keinen Faden ab :D (Der Spruch war doch so, oder :rolleyes:)

Ja, das glauben viele.

Wer aber mit einer Entscheidung der deutschen Botschaft (egal welchen Landes) nicht einverstanden ist und vor dem deutschen Verwaltungsgericht dagegen klagen will, der muss den deutschen Aussenminister (zur Zeit: Bundesaußenminister Steinmeier) verklagen.

@Salsero: DER ist zustaendig...
 
Ich bin nicht streit- oder klagesüchtig, ich habe schon genug graue Haare. :D
 
Ich bin nicht streit- oder klagesüchtig

Schlecht fuer dich ! Klagen koennen manchmal naemlich Wunder bewirken.

ein Zahnarzt, den ich aus gemeinsamen zeiten in Havanna kannte, hatte sich mal ein junges Maedel nach Stuttgart eingeladen. Ablehnung. Die entscheidung konnte ich auch gut verstehen. So huebsch wie da war, konnte man aus Sicht der Botschaft in Havanna kaum eine Rueckkehrbereitschaft nach Kuba bejahen.

So, der Zahnarzt dachte aber gar nicht daran aufzugeben. Der dachte nicht einmal daran, muehsam eine ungewisse Remonstration einzureichen. Der machte Naegel mit Koepfen:

Er suchte einen guten Rechtsanwalt in Berlin mit Erfahrung in Verwaltungssachen. Dem uebermittelte er eine Vollmacht der Chica aus Havanna und er, der Zahnarzt, uebernahm alle Anwaltskosten.

Und so schnell wie die Klage (wie gesagt: gegen den Aussenminister) eingereicht war, so schnell war sie auch gewonnen.
 
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