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Eheschliessung zwischen Kubaner und Eu-Bürger in Deutschland

Hey! Bei uns hat sich das auch ewig hingezogen, dabei wusste ich vom Ausländeramt, dass die zugestimmt hatten. Es wurde dann noch auf der Krankenversicherung rumgehackt, bis ich bald durchgedreht bin... ich hab ein paar Mal ne Mail geschrieben...
am Di kommt er endlich!!
Wünsch Euch, dass das jetzt schnell geht!!!
 
Oh wie schön! Es freut mich für Euch sehr! Das baut mich auf, es gibt doch Bewegung.. und gute Nachrichten von dieser Front.
 
Er hat das Visum! Auf den Tag genau 4 Wochen. Nachdem Ausländerbehörden mitgeteilt hatten der Antrag benötigt keine Zustimmung, habe auch mich erkundigt und nochmal gebeten das Visum rasch zu erteilen. Leider kam keine Antwort. Erst als sein zukünftiger Arbeitergeber eine Mail geschickt hatte und um eine rasche Bearbeitung und Angabe des Einreisedatums und Art des Aufenthaltstitels (wegen Arbeitsgenehmigung) gebeten hatte, erfolgte nach 2Stunden die Bestätigung dass das Visum zuteilungsfaehig ist. Noch eine Reiseversicherung und Mitgliedsbescheinigung hingeschickt und er konnte sein Visum abholen. Die Korrespondenz erfolgte nur zw. seinem Chef und der Botschaft .Mein Mann oder ich wurden in keinster Weise persönlich informiert. Aber ich bin jetzt so glücklich, dass es mir im Moment nichts ausmacht. Morgen fliegt er. :)
 
hallo, ich hab auch mal dazu eine frage ich bin deutscher und das besuchsvisum meiner kubanischen freundin wurde mehrfach abgelehnt. wenn ich das richtig verstanden habe und wir jetzt heiraten bekommt sie trotzdem kein visa wg ihrer fehlenden deutschkenntnisse.
wenn ich aber einen wohnsitz in spanien habe muß sie ein visum bekommen um mich zu besuchen oder auch dort mit mir zu leben. ist das so richtig ? sprachliche hindernisse gibt es dann keine und als ehepartner eines eu bürgers kann ihr wie ich das verstanden habe aufgrund des freizüg.gesetzes die einreise nicht verweigert werden...weiß da jemand was dazu zu sagen ? vielen dank erstmal
 
Dann schaue doch auf der Homepage von der spanischen Botschaft in Kuba wegen Information für das Schengener Visum. Ob Spanien ihr ein Besuchervisum erteilen MUSS, das glaube ich nicht persönlich. Für das Visum egal ob Besucher oder Ehegattennachzug muss man eventuell auch in Spanien eine Garantie hinterlegen, in Form von Verpflichtungserklärung oder Gehaltsabrechnungen in Spanien. Ob du dann gleich als Freizügigkeitsberechtigter in Spanien zählst, das können dir nur die Behörden in Spanien sagen. Jedes Land kann das Freizügigkeitsrecht anders handhaben. Vielleicht wäre doch einfacher dass sie einfach den Sprachtest für DE absolviert.
 
Hallo Jo, du siehst es richtig. Du als Deutscher gilst in Spanien als EU-Ausländer und wenn du in Spanien wohnst oder auch nur zum Urlaub da bist, übst du automatisch dein Freizügigkeitsrecht aus. Jedes Land handhabt es nicht anders, sondern das EU-Recht gilt in allen Ländern und muss überall einheitlich umgesetzt werden. Zur Umsetzung gibt es sogar eine eigene Richtlinie, die besagt, was, wann, wie, wo ein Schengenvisum für Gatten eines Unionbürgers ausgegeben werden müssen.

Ein Schengen BESUCHsvisum MUSS deiner Freundin jedoch nicht erteilt werden, ein SchengenEHEGATTENvisum jedoch schon. Undzwar ohne jegliche Verpflichtungen, Sprach- und Gehaltsnachweise etc. Das besagt das EU-Gesetz. Von daher: wäre es für deine Gattin einfacher einzureisen, wenn du im EU-Ausland bist. Doch wenn ihr in Deutschland leben wollt, wird sie ja früher oder später Deutsch lernen müssen, von daher muss man natürlich abwägen, ob es nicht doch sinnvoll ist, jetzt schon Deutsch zu lernen. Und A1 ist wirklich nicht viel.
 
Ich habe leider erfahren müssen, dass die z.B. deutschen Behörden ganz andere Unterlagen verlangen als die meines EU-Heimatlandes. Was eine Frau Mustermann in DE über die Handhabung des EU-Gesetzes meint, interessiert die Botschaften leider recht wenig. Jedes Land darf das EU- Gesetz nach seinen Bedürfnissen anpassen, wenn sie Bedarf sehen; unter anderem da es nun durch diese "Rechtslücke" mit viel Missbrauch (Scheinehen) für die Eheschließungen zwischen den EU-Bürgern aus den neuen EU-Laender in DE (Ost-Europa) und Drittstaatlern gibt. Also ich würde einfach die Unterlagen einreichen die die Botschaft verlangt, Tee trinken und abwarten. So geht es am einfachsten. Aber wie gesagt, das ist meine persönliche Erfahrung.
 
Hallo Mimi64,
Ich wollte gerne wissen, ob du deine Geburtsurkunde in deiner Heimat Beglaubigung lassen musstest, um in Kuba zu heiraten.
Beste Grüße
Patricia
 
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