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Eheschliessung zwischen Kubaner und Eu-Bürger in Deutschland

Ah ok, verstehe. Ich habe damals von der EU-Kommission eine ganz andere Antwort erhalten. Mit Paragraph-Zitaten. Im Visumshandbuch steht naemlich auch schwarz auf weiss, dass nichts weiterhin verlangt werden darf und dass das Schengen-Visum unverzueglich ausgegeben werden muss. Im Gesetz steht auch, dass die Laender eine Visums-Ausgabe nicht erschweren duerfen. Deutschland darf auch keine Extra-Wurst in den Prozessen anwenden, denn das EU-Gesetz greift ueber dem Deutschen.

Mein Vater hat auch eine Frau aus einem Drittland geheiratet und die wollten bei ihm dieses Farce-Verfahren auch durchziehen. Dann hat er dort in der Botschaft ein Skandal gemacht und seine Frau hat innerhalb von 2 Stunden ein Visum erhalten. Man muss einfach seine Rechte kennen und sich durchsetzen. Ich habe damals der Botschaft einen Brief geschrieben, dass sie bitteschoen die Gesetze achten sollen, undzwar folgende... Viele verwechseln da naemlich was (oder haben sonst nix zu tun und machen sich deswegen die extra Arbeit?).

Nichtsdestotrotz tut es mir sehr leid dass es so lange bei euch dauert. Eines habe ich aus diesem ganzen Verfahren damals gelernt: nicht darauf vertrauen, was einer einem von irgendeinem Amt sagt. Die meisten haben selber wenig Ahnung oder interpretieren die Gesetze so rum, wie sie wollen.
 
Ja, in der Botschaft hat man am Empfang nichts "gewusst" dass die Urkunde nicht übersetzt werden muss, das Visum wollten die in Rechnung stellen, mein Mann wurde sogar aufgefordert Deutsch zu sprechen.
Unfassbar. Ich weiss auch, wer es verlangt hat. Die gleiche Person hat von mir eine "Aufenthaltserlaubnis" verlangt. LOL. Ich sage mehr dazu auch nicht. Ich druecke dir die Daumen, dass es schnell geht.
 
Ja, das habe ich auch gemerkt.. :-( man erwartet doch dass gerade solchen Stellen Ahnung hätten. Wir warten noch, sonst können wir nicht viel tun.
 
Hier Antwort von SOLVIT: "Generell garantiert Artikel 5 dieser Richtlinie allen Familienangehörigen eines Unionsbürgers die Einreise in die EU, wenn sie einen gültigen Reisepass besitzen. Ihr Ehemann ist daher zur Einreise berechtigt. Bitte beachten Sie dennoch dass für nicht EU-Familienangehörige spezifische Anforderungen festgelegt sind. Das Einreiserecht von Nicht-EU-Familienangehörigen ist in Artikel 5 (2) der Richtlinie 2004/38 geregelt. Der Artikel verweist auf die Verordnung 539/2001, in der die Länder aufgeführt sind, deren Staatsangehörige im Besitz eines Visums sein müssen. Kuba ist eines der Länder, die in der Liste erwähnt sind. Daher wir von Ihrem Ehemann aus Kuba ein Einreisevisum angefordert . Anbei finden Sie den Link zur EU Verordnung 539/2001 zur Visumpflicht: EUR-Lex - 32001R0539 - EN - EUR-Lex"
 
Das zugehörige Verfahren wird im Merkblatt der deutschen Botschaft erläutert: http://www.havanna.diplo.de/contentblob/4779120/Daten/6439998/Ehe_EU.pdf . Dort wird gesagt, dass ein vollständig eingereichter Antrag innerhalb von 3 Werktagen erfolgen kann. Jedoch gibt die Botschaft auf ihrer Seite auch an, dass die Bearbeitungszeit aufgrund von Konsultationen mit der zuständigen innderdeutschen Behörde 6-8 Wochen in Anspruch nehmen kann. In dieser Zeit kann die Botschaft Ihnen keine weiteren Informationen auf Nachfrage zum Stand des Visumsverfahrens erteilen: Deutsche Botschaft Havanna - Aufenthalte ab 90 Tage/ Halbjahr (D-Visum) . Die Botschaft wird Sie daher kontaktieren, sobald eine Entscheidung getroffen wurde. Daher wird allen Antragstellern empfohlen, sich rechtzeitig im voraus an das Konsulat oder die Botschaft zu wenden.
Dennoch haben Sie das Recht auf rasche und kostenlose Bearbeitung Ihres Antrags. Dies umfasst in der Regel nicht mehr als 15 Tage für Länder des Schengen-Raums, wie Deutschland. Da wir davon ausgehen, dass Ihr Antrag als zulässig eingestuft wurde, sind laut Verordnung 810/2009 (EUR-Lex - 32009R0810 - EN - EUR-Lex ) Artikel 23 (1) 15 Kalendertage für die Bearbeitung vorgesehen. Jedoch kann das Verfahren laut Artikel 23 (2) auf höhstens 30 Tage verlängert werden, wenn weitere Prüfungen nötig sind.

Sollte sich die Botschaft nicht an Ihr Recht auf rasche Bearbeitung halten, können Sie sich an SOLVIT wenden. SOLVIT ist eine Stelle der EU an die sich Bürger kostenlos richten können, wenn sich nationale Institutionen nicht an das Recht der EU halten. Die Mitarbeiter der SOLVIT kontaktieren dann diese Stellen unmittelbar.
Sie erreichen SOLVIT unter:
 
Die Botschaft bekommt doch automatisch Auskunft, er ist registriert irgendwo im europäischen System für die Grenzbehörde, durch die Verpflichtungserklärung. Evtl wird geprüft ob er bereits mehrmals das Heiratsvisum in der Vergangenheit beantragt hat, vielleicht ob er ein Terrorist oder vielleicht ein Ausserirdischer ist.. oder alle seine Schandtaten und Seitensprünge in Kuba ich habe aufgehört zu denken und zu warten.. :-(
 
Mach dir keine Sorgen, das Visum wird er bekommen. Sie sind verpflichtet, es auszugeben. Sie koennen nur versuchen, es so lang wie moeglich herauszuzoegern. Spaetstens aber, wenn Du einen Anwalt einschaltest. Das machen die alles nur zum Theater. Entweder das, oder als ABM.
 
Danke Tantaroram für deine aufbauende Worte! :). Ich denke mittlerweile auch dass die es möglichst lange hinausverzögern. Nun nach 4 Wochen sind die Unterlagen immer noch nicht bei den Ausländerbehörden. Diese hat allerdings von sich aus der Deutschen Botschaft in Havanna mitgeteilt, dass der Antrag zustimmungsfrei ist, da es sich um den Nachzug zu einer EU-Bürgerin handelt und damit den Fall abgeschlossen. Ich soll mich direkt mit der Botschaft in Verbindung setzen, was ich nun getan habe, und nochmal mit Nachdruck gebeten das Visum ohne Verzögerung zu erteilen. Ich fühle völlig mit meinen Rechten verletzt worden. Ich bin aber sehr dankbar für die Behörden hier, und hoffe dass die Sache voran geht. Mir fehlen die Worte dass eine Botschaft Deutschland so nach Aussen und zu EU-Bürger im Ausland in dieser Weise präsentiert.
 
Ich habe mich beim Auswertigem Amt beschwert und SOLVIT nochmal den Sachverhalt geschildert. Auch hatte ich den Behörden in meiner Heimat um Beratung gebeten. Aber die werden auch nicht so auf die Schnelle reagieren. Meine Hoffnung ist nun dass die Botschaft doch das Visum rasch erteilt da diese beim Ausländeramt hier nicht "landen" kann ;-) ... auf das Schreiben von meiner Wenigkeit erwarte ich von ihnen keine Antwort, bin ja gar nicht der Antragsteller.
 
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