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Gelöschtes Mitglied 3106
Gast
Ahja, jetzt reicht also eine Meldebescheinigung, mann oh mann, die machen echt was sie wollen dort in der Botschaft. Bei mir hat es damals noch nicht "gereicht". Uebrigens legal gesehen reicht als Nachweis der Freizuegigkeitsberechtigung allein Dein Personalausweis, denn Du bist AUTOMATISCH Freizuegigkeitsberechtigt, sobald Du einen EU-Ausweis besitzt. Dein Freizuegigkeitsrecht wird vorausgesetzt und kann hoechstens nach gravierenden Vergehen von der Auslaenderbehoerde aktiv entzogen werden. Deswegen ist doch vor einigen Jahren auch die Freizuegigkeitsbescheinigung ersatzlos abgeschafft worden, weil der Reisepass reicht und man Papierkram und Buerokratie abschaffen wollte! Das will die Botschaft aber nicht kapieren.Als Nachweis für die Freizügigkeitsberechtigung reicht eine erweiterte Meldebescheinigung, habe erfahren.
Nope, nix und null mit Berufstaetigkeit zu tun. Man ist allein aus der Tatsache heraus, dass man Buerger eines anderen EU-Landes ist, automatisch freizuegigkeitsberechtigt. Von der Freizuegigkeit Gebrauch hast Du bereits gemacht, wenn Du Deinen Fuss (oder Hand... das steht nicht so genau im Gesetz, LOL) ueber die Grenze eines anderen EU-Landes gelegt hast. Kann auch fuer 5 Minuten, zum Broetchen-Kaufen sein. Bist Du ueber die Grenze - schon hast Du Gebrauch von Deinem Freizuegigkeitsrecht gemacht! Egal, aus welchem Grund Du dort bist. Und allein die Tatsache, dass Du als EU-Buergerin ein Einreisevisum fuer Deinen Mann fuer DE haben moechtest, bedeutet schon eine Ausuebung deiner Freizuegigkeitsberechtigung!Ich hätte aber auch gedacht , dass es was mit der Berufstätigkeit zu tun hätte.
Du koenntest Deinen Mann ja auch einfach so fuer bis zu 90 Tage in irgendein X-beliebiges EU-Land zum Fruehstueck, undzwar sogar ohne jegliches Visum, einladen. Solange es nicht Dein Heimatland ist, kann er einfach rein und raus wie er will, er muss nur nachweisen, dass er mit Dir verheiratet ist. UND Du musst entweder mit ihm zusammen "zum Fruehstueck" hin, oder musst dort bereits auf ihn warten. Das kann er, weil Du EU-Buergerin und er Dein Ehegatte ist. Das gilt ueberigens auch fuer Deutsche, solange sie ihre Drittstaatler-Ehegatten in ein anderes EU-Land (ausser Deutschland) nachkommen lassen wollen. Einfach, gell? Nur weiss es kaum einer. Und die Botschaften wollen es entweder nicht wissen, oder haben die Gesetze nicht verstanden, denn die machen sich unnoetig Arbeit, indem sie die EU-Buerger um so einen Quatsch wie "Nachweis der Freizuegigkeit" bitten. Waer ja sonst zu einfach und zu unbuerokratisch! Bei mir sollte damals die Einkommensbescheinigung als "Nachweis" gelten. Kompletter Quatsch, aber das wirst Du ja auch in dem Forum noch alles lesen koennen
Ja ja, die gute alte deutsche Angst. Bis zum Einstieg in's Flugzeug in Havanna wird Dein Zukuenftiger noch in Kuba versichert sein. Im Flieger ueber dem Ozean wird ihm hoechstwahrscheinlich nichts passieren, wofuer er eine KKV in Anspruch nehmen muesste und sobald er in DE gelandet ist, meldest Du ihn sowieso hier an, schickst eine kurze email an deine KKV und schon ist er familienversichert. Man koennte noch darueber diskutieren, wie hoch das Risiko ist, dass ihm was auf dem Weg zum Einwohneramt was passiert. Aber das ist dann eine philosophische DiskussionMan rät auch zu einer Reisekrankenversicherung zur Überbrückung von der Abreise von Kuba bis Anmeldung hier.
Viel Erfolg!
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