Hi Mimi,
ich habe deinen Fall vor einigen Monaten durchgemacht. Ich bin EU-Buergerin, mein Partner (jetzt Mann) Kubaner, wir haben in Kuba geheiratet und leben beide seit mehreren Monaten in Deutschland. Meine Erfahrung ist nun mehrere Monate alt. Es kann sein, dass sich die Lage mit dem neuen Visastellen-Leiter in der Deutschen Botschaft veraendert hat, das weiss ich aber nicht und schreibe deswegen in der Praesenz-Form.
Ich bin mit der Deutschen Botschaft in Kuba, den kubanischen Botschaften im EU-Ausland und dem Auswaertigen Amt durch die Hoelle gegangen, aber es hat am Ende geklappt, wir leben jetzt beide gluecklich in Deutschland. Es ist unglaublich, aber wahr:
- die deutsche Botschaft in Kuba kennt entweder das EU-Gesetz nicht genau oder umgeht es bewusst. Sie handeln illegal, indem sie Dokumente einfordern, die sie laut Gesetz nicht einfordern duerfen (dieses Merkblatt
http://www.havanna.diplo.de/contentblob/4779120/Daten/6439998/Ehe_EU.pdf verstoesst gegen das EU-Gesetz, aber es interessiert niemanden)
- die meisten Auslaenderaemter in Deutschland haben keine Ahnung von dem FreizuegG bzw. verwechseln es mit dem AufenthG. Am Besten redest Du erst gar mit keiner Auslaenderbehoerde. Die kommen erst in's Spiel, wenn Dein Mann in DE ist und seine EU-Aufenthaltserlaubnis abholen will
- fuer euch gilt NICHTS aus dem AufenthG
- Dein Mann braucht keine Deutschkenntnisse nachweisen
- Du brauchst keine Verpflichtungserklaerung
- Du brauchst keinen Wohnungsnachweis
- Du brauchst keinen Verdienstnachweis
- Dein Mann muss keine Krankenversicherung nachweisen
- Dein Mann muss lediglich eine legalisierte Hochzeitsurkunde, seinen Reisepass und Deinen Reisepass vorlegen. Damit muss man ihm unverzueglich ein einfaches Einreisevisum erstellen. MEHR NICHT. (In der Theorie)
- die Botschaft wird von Dir trotzdem so einen Quatsch wie Verdienstnachweis, Freizuegigkeitsnachweis etc. verlangen
- viele Aemter in DE benutzen faelschlicherweise den Begriff "Familiennachzug", der nur fuer Deutsche Buerger in Ehe mit Drittstaatlern gilt. Daraus entsteht oft das Missverstaendnis der EU-Gesetzeslage.
- wahrscheinlich wird die Botschaft auch irgendeinen "Nachweis der Freizuegigkeit" verlangen, den es nicht gibt, weil Deine Freizuegigkeit durch deine EU-Nationalitaet automatisch vorausgesetzt wird. Mein Mann wurde von den inkompetenten Mitarbeitern der Botschaft mehrmals zurueck gewiesen, weil sie MEINE "Aufenthaltserlaubnis" fuer Deutschland haben wollten. *LACH*
- sie werden Deinem Mann nach der Hochzeit ein nationales Visum erstellen, was laut Visumshandbuch falsch ist. Sie muessen ihm ein Schengen-Visum mit dem Vermerk "Ehegatte eines EU-Buergers" ausstellen, aber das wollen sie nicht. (Ist auch nicht so ausschlaggebend, denn Hauptsache ist nur, dass er erstmal einreisen darf, danach bekommt er sowieso eine 5-jaehrige Aufenthaltserlaubnis). Tipp: die Aufenthaltserlaubnis wird nur auf so lange erteilt, wie sein Reisepass gueltig ist. Sind es weniger als 5 Jahre, kriegt er erstmal eine kuerzere Aufenthaltserlaubnis
- er wird ab dem Moment, in dem er Europa betritt, arbeiten duerfen, aber die meisten Arbeitgeber werden trotzdem eine "Arbeitserlaubnis" verlangen, weil die sich natuerlich mit dem FreizeugG ebenso wenig auskennen. Spaetstens aber in seiner Aufenthaltserlaubnis wird drin stehen, dass er uneingeschraenkt arbeiten darf, was aber bis zu 6 Monaten dauern kann (bei uns waren es jedoch "nur" 3 Monate)
Das Auswaertige Amt ist nicht hilfreich. Die mischen sich in solche Sachen nicht ein, die sind mit den Botschaftern alle dort befreundet und alle Beschwerden werden einfach an die Botschaft zurueck geleitet.
Dieses Problem der EU-Gesetz-Unkenntnis besteht fuer alle EU-Buerger, die mit irgendeinem Drittstaatler verheiratet sind. Das Gesetz ist EU-weit wenig bekannt und wird meist falsch umgesetzt, undzwar in fast allen Botschaften. Ich empfehle das Forum
DAS Ausländerrecht-Portal von Praktikern Dort sind viele Rechtsanwaelte und sehr kompetente Leute unterwegs. Dein und mein Fall ist dort schon zig Mal besprochen worden, mit verschiedenen Drittstaat-Laendern.
FAZIT:
Wenn Du alles lieferst, was die Botschaft (illegalerweise) von Dir fordert, wie Verdienstnachweise und so ein Quatsch, und es Dir nichts ausmacht, dass Deine EU-Rechte verletzt werden, wird dein Mann innerhalb von 3 Tagen ein Visum bekommen.
Alternativ kannst Du Dich an die EU-Kommission wenden und ein SOLVIT-Verfahren einleiten
SOLVIT - EU rights problem solving when working, living or doing business in another EU country - European Commission, die Deine Rechte fuer Dich kostenlos durchsetzen werden, das wird aber ein Paar Wochen laenger dauern. Wir hatten uns fuer die Option 1 entschieden.
Alles von mir oben geschriebene setzt voraus, dass ihr in Kuba heiratet. Es ist die einfachste und guenstigere (ja, unglaublich
) Variante. Wuerdet ihr in DE, Daenemark oder sonst wo heiraten, wuerde die Auslaenderbehoerde trotzdem darauf bestehen, dass er nach Kuba zurueck geht, und ihr dort dieses "Familiennachzugsverfahren" durchfuhrt. Damit hast Du nur mehr Aerger und er muss zwei Mal hin und her fliegen. Heiratet besser in Kuba. Dolmetscher muss nicht dabei sein, wenn Du Spanisch sprichst.
Viel Erfolg und viel Spass bei der Hochzeit