Das offizielle Kubaforum

Werde auch Du Teil der deutschsprachigen Kuba-Community. Die Anmeldung ist absolut kostenfrei und in wenigen Augenblicken abgeschlossen. Direkt danach bist Du in der Lage, eigene Themen zu erstellen oder auf bestehende zu antworten, sowie Dich mit anderen Mitgliedern zu verbinden.
Sei dabei. Wir freuen uns auf Dich!

Eheschliessung zwischen Kubaner und Eu-Bürger in Deutschland

Mimi64

Nutzer
Registriert
20 März 2017
Beiträge
21
Punkte Reaktionen
13
Ich möchte meinen kubanischen Freund in Deutschland heiraten. Nun erhalte ich ganz wenig Informationen. Richtig ist, das mein Freund keine Sprachkenntnisse nachweisen muss, da ich eine EU-Bürgerin bin, wohnhaft seit 80er Jahren in Deutschland. Die deutsche Botschaft verwies auf das Merkblatt Eheschliessung /Familiennachzug zu in Deutschland lebende Partner aus der EU. Es geht aber immer um den Fall dass die Eheschliessung bereits in Kuba stattgefunden hat. Zu diesem Fall kann ich sogar im Internet lesen, dass der kubanische Partner sogar ohne Visum einreisen darf, dies ist nicht illegal, muss aber eine Strafe zahlen. Das Ausländeramt wusste z.B. nichts davon, dass der Partner von EU-Bürgern keine Sprachkenntnisse nachweisen muss. BAMF hat dies mir bestätigt. Für uns greift das EU-Freizügigkeitsgesetz, das lockerer ist, nun findet man keinerlei Information. Nur dass man auch getrennt wohne ndarf, ohne den Aufenthaltstitel zu verlieren. Die Ausländer ausser EU verheiratet mit Deutschen, würden den Aufenthaltstitel verlieren etc. Aber diese Info ist für uns natürlich nicht relevant, nur scheint dieses Gesetz viel lockerer zu sein. Deswegen würde ich mich informieren bevor meine Freund in die Botshaft geht, sich Information zu holen. Ganz vertraue ich der deutschen Botschaft nicht, ob sie für mich dieses Gesetz anwendet falls günstiger. Oder ist sogar eine andere Stelle für uns zuständig. Die Heirat in Kuba hatten wir doch abgelehnt, da es für mich sehr umständlich ist meine Geburtsurkunde in meiner Heimat legalisieren, übersetzen, von der kubanische Botschaft nochmal legalieren lassen, mit einem Kurrierdienst abholen lassen etc. etc. Alles sehr teuer und kaum machbar von Deutshcland aus. Mir sind auch nicht geläufig die Begriffe Familiennachzug ( kann Heirat erst in DE stattfinden) und Familienzusammenführung. Danke shcon im Voraus für eure Antworten, ich hoffe hier jemanden zu finden, der was weiss, auch wenn es kleine Tipps wären.
 
Das hört sich alles kompliziert an. Wahrscheinlich solltest du doch deine Geburtsurkunde besorgen und in Kuba heiraten.
 
Das Ausländeramt wusste z.B. nichts davon, dass der Partner von EU-Bürgern keine Sprachkenntnisse nachweisen muss.
Klar, dass die das nicht wissen - denn es stimmt ja auch nicht, wenn die Ehewohnung in Deutschland sein soll.
Ein Kubaner, der eine Aufenthaltserlaubnis für Deutschland als Ehepartner einer "seit 80er Jahren" in Deutschland lebenden Frau haben will, MUSS Deutschkenntnisse nachweisen. Das wird noch in Havanna von der deutschen Botschaft geprüft, bevor man ihm ein Visum zum Zwecke der Eheschließung in Deutschland gibt.
Du hättest ja mal sagen können, welche Nationalität du hast, damit man sich besser ein Bild machen kann. Aber falls du Kubanerin bist, ändert das nichts daran, dass dein Freund zu dir nach Deutschland kommen will, da heiraten will und dann da - in Deutschland - mit dir zusammen unter gemeinsamer Wohnung leben will.
Du musst bereits für das Verfahren vor der Botschaft in Havanna die Adresse der künftigen gemeinschaftlichen Wohnung in Deutschland offenlegen.
Aber, wie gesagt, bevor das alles eventuell vertieft wird, solltest du mal deine Nationalität nennen.
 
Danke für eure Antworten! Ja es scheint mir natürlich einfacher in Kuba zu heiraten. Ich komme aus Skandinavien, das Land kann ich nicht sagen, sonst wissen alle hier, wer ich bin..haha! Es geht auch drum, dass ich gelesen hatte, dass ich als EU-Bürgerin vom EU-Freizügigkeitsgesetz Gebrauch machen kann, und z.B. ein Mitgliedstaat ( hier Deutschland) mir nicht erschweren darf, meinen Partner hierher zu holen. Und ich bezweifle ob die deutsche Botschaft das auch so sieht. Anbei das Merkblatt von der Botschaft und BAMF, von Nachweis von Deutschkenntnisse, siehe 2. Seite: Ausnahmen, also wenn ich EU-Bürger, Flüchtling, hochqualifiziert (??), geduldete bin, braucht der Partner keine deutsche Sprachkenntnisse. Einfach unglaublich, Deutsche-Diskriminierung. haha. Das 2. Merkblatt ist von irgendeine Beratungseite. Man kann ja auch ne wissen ob die aktuell sind. Auch Merkblätter von Botschaftne gibt es genut im internet aber viele sind nicht mehr aktuell. Eine Verpflichtungserklärung ( da EU-Bürger in Deutschland), Krankenversicherung und Arbeitsplatz sind sicher. Das 1. Merkblatt bezieht sich auf die Eheschliessung in KUBA, nirgendswo finde ich etwas über Eheschliessung in Deutschland für EZ-Bürger und Bürger der Drittstaaten. Ich habe einfach Angst, dass die Botschaft das alles ignoriert. Aber bald kann ich mehr berichten wenn mein Freund da gewesen ist.
 

Anhänge

  • Familiennachzug von Drittstaaten zu EU-Bürger.pdf
    245,8 KB · Aufrufe: 38
  • merkblatt_ehegattennachzug.pdf
    167,7 KB · Aufrufe: 37
und z.B. ein Mitgliedstaat ( hier Deutschland) mir nicht erschweren darf, meinen Partner hierher zu holen

Dein kubanischer Freund ist nicht dein "Partner". Er ist dein Freund - weiter nichts.

Wird dein Freund von dir nach Deutschland eingeladen, um dich in Deutschland zu heiraten und dann in Deutschland mit dir zusammen unter gemeinsamer Wohnung zu leben, dann fordert die deutsche Botschaft in Havanna, die das Visum ausstellen soll, von ihm Deutschkenntnisse. aber das hatte ich bereits gesagt.

Dein "Partner" wäre dein kubanischer Freund dann, wenn du mit ihm verheiratet wärst, also zum Beispiel mit ihm in Kuba, in Dänemark, in Schweden, in Norwegen oder in Finnland die Ehe geschlossen hättest.

Wenn dir die Eheschließung in Kuba zu lästig ist, dann lass ihn doch von einer Freundin in Dänemark, in Schweden, in Norwegen oder in Finnland einladen. Ist er dann dort, dann fährst du da hin und heiratest ihn. Dabei sagst du gleich, dass die gemeinsame Ehewohnung in Deutschland eingerichtet werden wird. Damit hast du die deutsche Botschaft in Havanna komplett umgangen und kannst denen "die Zunge herausstrecken".

Leicht soll es in Dänemark gehen, habe ich gehört. Erfahrung fehlt mir allerdings, da ich, Deutscher, in Kuba geheiratet hatte.
 
Ja, ich hatte schon alle "Wege" nach Skandinavien geprüft. Wenn du denkst eine "Abkürzung" gefunden zu haben, siehst du im Horizont irgendeine "Baustelle". Das Ausländeramt hat mich eben sogar zurückgerufen, und gesagt alles läuft über die Botschaft in Havanna. Ich denke langsam dass es am einfachsten ( nicht einfach!) :) ist in Kuba zu heiraten. Denn wenn alle Papiere, Übersetzungen, Legalisierungen für das Heiratsvisum ( nationales Visum?) etc. etc. fertig sind ( kosten ja auch nicht wenig in Kuba) und man macht einen Fehler bei der gleichzeitigen Befragung durch Ausländerbehörde hier oder in der Botschaft in Kuba, wird der Antrag abgelehnt und alles ist pfutsch, oder? Sonst habe ich auch sofort eine freundliche (!) Antwort von der kubanischen Botschaft in meiner Heimat bekommen, nur die deutsche Botschaft in Habana gibt mir nie eine Antwort. Hat jemand vllt eine aktuelle andere, Adresse als diese info@havanna.diplo.de?
 
Naja, die deutsche Botschaft (Konsulat) ist für dich einfach nicht zuständig - sie vertritt nur deutsche Staatsbürger im Ausland. Es gibt zwar zwischenstaatliche Abkommen (speziell EU), dass ausgeholfen wird, aber das musst du mit deinem eigenen Aussenamt, das dich vertreten muss, abklären.
Erst wenn du verheiratet bist, kann die DE-Ausländerbehörde (bzw. auch das Konsulat) über ein Verfahren zum Familiennachzug entscheiden (und ja, da ist - zumindest Stand 2015 - kein Deutschtest notwendig).
 
Ja, das stimmt, er braucht keine Deutschkenntnisse und die kubanische Heiratsurkunde muss nicht übersetzt werden. Wir heiraten doch im Kuba. Wenn in Deutschland, dann hätte er statt Heiratsurkunde die Terminbestätigung am Standesamt und keinen Deutschtest. Aber die deutsche Botschaft ist doch für das Visum national für meinen Mann zuständig, da unser Wohnsitz Deutschland sein wird. Ich hab ja eigentlich nichts damit zu tun. Ich habe ganz freundliche Antworten vom Auswärtigen Amt, von der Botschaft in Havana und kubanischer Botschaft in meiner Heimat bekommen. Der Unterschied ist auch dass ich habe eine Verpflichtungserklärung brauche und er keine Deutschkenntnisse. Die Visumerteilung erfolgt in 3 Tagen. Es zählt das EU-Freizuegigkeitsgesetz. (laut Merkblatt) .Jetzt ist noch offen ob ein Dolmetscher bei der Trauung in Kuba dabei sein muss. Aber das Puzzle kriege langsam zusammen, boah, habe ich umsonst Panik gehabt.... danke für eure lieben Antworten. Was habt ihr am Hochzeitstag gemacht? Wir wissen nicht: grosse Feier geht finanziell nicht mehr nach lauter Übersetzungen etc etc.oder nur mit wenigen Freunden, Familien Mitgliedern (In Kuba eher unmöglich..:) )
 
Hi Mimi,

ich habe deinen Fall vor einigen Monaten durchgemacht. Ich bin EU-Buergerin, mein Partner (jetzt Mann) Kubaner, wir haben in Kuba geheiratet und leben beide seit mehreren Monaten in Deutschland. Meine Erfahrung ist nun mehrere Monate alt. Es kann sein, dass sich die Lage mit dem neuen Visastellen-Leiter in der Deutschen Botschaft veraendert hat, das weiss ich aber nicht und schreibe deswegen in der Praesenz-Form.

Ich bin mit der Deutschen Botschaft in Kuba, den kubanischen Botschaften im EU-Ausland und dem Auswaertigen Amt durch die Hoelle gegangen, aber es hat am Ende geklappt, wir leben jetzt beide gluecklich in Deutschland. Es ist unglaublich, aber wahr:

- die deutsche Botschaft in Kuba kennt entweder das EU-Gesetz nicht genau oder umgeht es bewusst. Sie handeln illegal, indem sie Dokumente einfordern, die sie laut Gesetz nicht einfordern duerfen (dieses Merkblatt http://www.havanna.diplo.de/contentblob/4779120/Daten/6439998/Ehe_EU.pdf verstoesst gegen das EU-Gesetz, aber es interessiert niemanden)
- die meisten Auslaenderaemter in Deutschland haben keine Ahnung von dem FreizuegG bzw. verwechseln es mit dem AufenthG. Am Besten redest Du erst gar mit keiner Auslaenderbehoerde. Die kommen erst in's Spiel, wenn Dein Mann in DE ist und seine EU-Aufenthaltserlaubnis abholen will
- fuer euch gilt NICHTS aus dem AufenthG
- Dein Mann braucht keine Deutschkenntnisse nachweisen
- Du brauchst keine Verpflichtungserklaerung
- Du brauchst keinen Wohnungsnachweis
- Du brauchst keinen Verdienstnachweis
- Dein Mann muss keine Krankenversicherung nachweisen
- Dein Mann muss lediglich eine legalisierte Hochzeitsurkunde, seinen Reisepass und Deinen Reisepass vorlegen. Damit muss man ihm unverzueglich ein einfaches Einreisevisum erstellen. MEHR NICHT. (In der Theorie)
- die Botschaft wird von Dir trotzdem so einen Quatsch wie Verdienstnachweis, Freizuegigkeitsnachweis etc. verlangen
- viele Aemter in DE benutzen faelschlicherweise den Begriff "Familiennachzug", der nur fuer Deutsche Buerger in Ehe mit Drittstaatlern gilt. Daraus entsteht oft das Missverstaendnis der EU-Gesetzeslage.
- wahrscheinlich wird die Botschaft auch irgendeinen "Nachweis der Freizuegigkeit" verlangen, den es nicht gibt, weil Deine Freizuegigkeit durch deine EU-Nationalitaet automatisch vorausgesetzt wird. Mein Mann wurde von den inkompetenten Mitarbeitern der Botschaft mehrmals zurueck gewiesen, weil sie MEINE "Aufenthaltserlaubnis" fuer Deutschland haben wollten. *LACH*
- sie werden Deinem Mann nach der Hochzeit ein nationales Visum erstellen, was laut Visumshandbuch falsch ist. Sie muessen ihm ein Schengen-Visum mit dem Vermerk "Ehegatte eines EU-Buergers" ausstellen, aber das wollen sie nicht. (Ist auch nicht so ausschlaggebend, denn Hauptsache ist nur, dass er erstmal einreisen darf, danach bekommt er sowieso eine 5-jaehrige Aufenthaltserlaubnis). Tipp: die Aufenthaltserlaubnis wird nur auf so lange erteilt, wie sein Reisepass gueltig ist. Sind es weniger als 5 Jahre, kriegt er erstmal eine kuerzere Aufenthaltserlaubnis
- er wird ab dem Moment, in dem er Europa betritt, arbeiten duerfen, aber die meisten Arbeitgeber werden trotzdem eine "Arbeitserlaubnis" verlangen, weil die sich natuerlich mit dem FreizeugG ebenso wenig auskennen. Spaetstens aber in seiner Aufenthaltserlaubnis wird drin stehen, dass er uneingeschraenkt arbeiten darf, was aber bis zu 6 Monaten dauern kann (bei uns waren es jedoch "nur" 3 Monate)

Das Auswaertige Amt ist nicht hilfreich. Die mischen sich in solche Sachen nicht ein, die sind mit den Botschaftern alle dort befreundet und alle Beschwerden werden einfach an die Botschaft zurueck geleitet.

Dieses Problem der EU-Gesetz-Unkenntnis besteht fuer alle EU-Buerger, die mit irgendeinem Drittstaatler verheiratet sind. Das Gesetz ist EU-weit wenig bekannt und wird meist falsch umgesetzt, undzwar in fast allen Botschaften. Ich empfehle das Forum DAS Ausländerrecht-Portal von Praktikern Dort sind viele Rechtsanwaelte und sehr kompetente Leute unterwegs. Dein und mein Fall ist dort schon zig Mal besprochen worden, mit verschiedenen Drittstaat-Laendern.

FAZIT:
Wenn Du alles lieferst, was die Botschaft (illegalerweise) von Dir fordert, wie Verdienstnachweise und so ein Quatsch, und es Dir nichts ausmacht, dass Deine EU-Rechte verletzt werden, wird dein Mann innerhalb von 3 Tagen ein Visum bekommen.

Alternativ kannst Du Dich an die EU-Kommission wenden und ein SOLVIT-Verfahren einleiten SOLVIT - EU rights problem solving when working, living or doing business in another EU country - European Commission, die Deine Rechte fuer Dich kostenlos durchsetzen werden, das wird aber ein Paar Wochen laenger dauern. Wir hatten uns fuer die Option 1 entschieden.

Alles von mir oben geschriebene setzt voraus, dass ihr in Kuba heiratet. Es ist die einfachste und guenstigere (ja, unglaublich :)) Variante. Wuerdet ihr in DE, Daenemark oder sonst wo heiraten, wuerde die Auslaenderbehoerde trotzdem darauf bestehen, dass er nach Kuba zurueck geht, und ihr dort dieses "Familiennachzugsverfahren" durchfuhrt. Damit hast Du nur mehr Aerger und er muss zwei Mal hin und her fliegen. Heiratet besser in Kuba. Dolmetscher muss nicht dabei sein, wenn Du Spanisch sprichst.

Viel Erfolg und viel Spass bei der Hochzeit :)
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Oh danke Tantaroram! Du hast viele gute Tipps und Erfahrungen hier geschrieben, was mir gefehlt hat! Ja, ich habe auch das Gefühl dass die Ausländerbehörde nie so ganz sicher sind von der Sache. Also bis jetzt habe ich freundliche Antworten von den Botschaften bekommen. Als Nachweis für die Freizügigkeitsberechtigung reicht eine erweiterte Meldebescheinigung, habe erfahren. Ich hätte aber auch gedacht , dass es was mit der Berufstätigkeit zu tun hätte. Ob man von der Freizügigkeit Gebrauch gemacht hat oder ob man freizügigkeitsberechtigt ist, sind vielleicht zwei verschiedene Baustellen, ou jee. Man rät auch zu einer Reisekrankenversicherung zur Überbrückung von der Abreise von Kuba bis Anmeldung hier. Aber ich werde mich jetzt auf die von dir genannten Foren stürzen, und melde mich wieder. Wir werden in Januar in Havanna heiraten, aber zu einer Hochzeitsfeier reicht das Geld nun nicht mehr. Vielleicht essen mit den Trauzeugen oder so, ist auch unter der Woche, wahrscheinlich ganz früh.
Danke und gute Zeit!
 
Zurück
Oben