Das offizielle Kubaforum

Werde auch Du Teil der deutschsprachigen Kuba-Community. Die Anmeldung ist absolut kostenfrei und in wenigen Augenblicken abgeschlossen. Direkt danach bist Du in der Lage, eigene Themen zu erstellen oder auf bestehende zu antworten, sowie Dich mit anderen Mitgliedern zu verbinden.
Sei dabei. Wir freuen uns auf Dich!

Eheschliessung zwischen Kubaner und EU-Bürger im EU-Land und danach in Deutschland leben

Wali3

Nutzer
Registriert
9 Jan. 2019
Beiträge
7
Punkte Reaktionen
4
Hallo liebe Forum Mitglieder,

Ich bin neu hier, das ist mein erstes Thema und würde mich auf eure Hilfe freuen!

Ich habe viel gelesen, aber die genaue Information konnte ich nicht finden.

Der Fall ist so:
Ein Kubaner kommt nach Deutschland mit Schengen C-Visum für 90 Tage zu seiner Freundin (EU-Bürgerin, die in Deutschland wohnt) zu besuch. Der Kubaner hat in Kuba gute Arbeit, Geld im Konto und eigenes Haus, sein Chef wird ihm auch das Dokument geben, dass er zurück seine Arbeit arbeiten darf (falls er zurück nach dem Besuch gehen möchte/soll). Ich glaube, dass er ein Visum für 90 Tage problemlos bekommen kann. Seine Freundin in DE hat sehr gute Arbeit in Deutschland mit guten Einkommen - alles geht um Liebe.

Frage 1: Wenn in dieser Zeit der kubanische Gast mit seiner Freundin im EU-Ausland heiratet, darf er in Deutschland bleiben bzw. anmelden, Visum D in Deutschland bekommen und arbeiten usw. ?

Die Ehe wird sofort bei der Kubanischen Botschaft im EU-Land angemeldet und eine Eheurkunde wird bekommen, die in Deutschland sofort ohne Übersetzung usw. anerkannt wird.

Frage 2: Soll der Kubaner wieder zurück nach Kuba für das D-Visum oder nicht - wie läuft es alles?

Ich bitte um vollständige Information, eventuell auch Schritt für Schritt was die Ehegattin in Deutschland mit der Heiratsurkunde machen soll, bzw. bei welchen Ämtern was Schritt für Schritt gemacht werden soll.

Frage 3: Was kann für die Einladung für Besuch geschrieben werden, gibt es Muster-Einladung oder kann jemand mir etwas (auch privat) schicken?

Ich werde hier auch Schritt für Schritt alles beschreiben.

Vielen Dank für alle Antworte!
Wali
 
Ich probier es jetzt mal (auch wenn aus Österreich, aber durchaus ähnlich)

Vorweg: Die Freundin ist EU-Bürgerin aber NICHT Deutsche!

Frage 1: Er heiratet MIT seiner Freundin, also nicht sie? Ich denke mal du meintest sie (sonst wird es hier schon länger). Sie heiraten also im EU-Ausland (zB Dänemark).

Mit der Eheschliessung und deren Dokumente können sie sofort in DE bleiben. Da EU-Bürgerin und NICHT Deutsche gilt die Vorgabe, daß eine Deutschprüfung abgelegt werden muss NICHT. Übersetzungen sind im EU-Bereich meines Wissens nicht notwendig, da eine standardisierte Einheitsurkunde besteht.

Mit der kubanischen Botschaft (eigentlich Konsulat) hat der ganze Prozess des in Deutschland bleibens erstmal gar nichts zu tun. Das interessiert (im Falle des Falles) nur den kubanischen Staat. Hat zB dann eine Auswirkung, wenn die Freundin (dann Gattin) in Kuba bei ihm (oder seiner Familie) wohnen will.

Frage 2: Für einen neuen Visumsantrag muß er wohl DE verlassen (ob evtl. ein Antrag aus Dänemark geht, kann ich nicht sagen) da Visumsanträge nicht im Land gestellt werden können. Wobei hier eben auch der Spezialfall Nicht-Deutsche berücksichtigt werden muss...

Frage 3: Einladung gibt's nimmer, nur mehr Verpflichtungserklärung (musst du googeln - glaub in DE heisst das Ausländeramt)

Viel Glück!
 
Vielen Dank, Caney!

Das wird sicher helfen. Ich bitte auch die anderen Mitglieder aus Deutschland, die in Dänemark oder woanders sich geheiratet haben: was soll man danach für die Aufenthaltserlaubnis und Arbeitsgenemigung usw. machen?

Liebe Grüße
Wali
 
Hallo Wali,

konkret kann ich Dir auch nicht weiterhelfen, aber Caney hat ja schon ein paar wichtige Hinweise gegeben, wie Du weiterkommst.
Nur zur Frage 3 kann ich etwas sagen.

Frage 3: Einladung gibt's nimmer, nur mehr Verpflichtungserklärung (musst du googeln - glaub in DE heisst das Ausländeramt)

ehemals Ausländeramt, jetzt "Amt für Migration und Integration". Genau, Du musst zum entsprechenden Amt in Deiner Stadt gehen und dort nachweisen, dass Du z.B. genug Einkommen hast. Damit prüfen sie, ob Du für die Person, die Du einladen möchtest, bürgen kannst. Sie stellen Dir dann die "Verpflichtungserklärung" aus. Achtung: sie darf nicht älter als 3 Monate sein! Und die wiederum muss der Kubaner dann in der Deutschen Botschaft vorlegen.

Ansonsten hab ich zwar von Leuten gehört, die in Dänemark geheiratet haben, aber welche Schritte genau folgen, weiß ich nicht.
ich denke aber, dass man auch im Amt für Migration und Integration das Visum entsprechend ändern muss (so war es auch bei meinem Mann der Fall. auch wenn man in Kuba heiratet, ist das Visum nur 3 Monate gültig. Man muss also direkt zum Amt und bekommt einen Termin für das "entgültige Visum".)

Hoffentlich hilft's! Übrigens: ein Kollege hat den Schritt in diesem Jahr in Dänemark geplant... falls Ihr also erst nach dem Sommer vor habt zu heiraten, weiß ich bis dahin evt. mehr ;)
Grüße
 
Vielen Dank, Ovejita!
Der erste Schritt muss sicher beim Amt für Migration gemacht werden. Wenn ich dort Information bekomme, schreibe ich hier.
Liebe Grüße ;)
 
Hallo wieder,

mit paar Neuigkeiten von mir. Ich habe alles von hier vorbereitet, nach Kuba mit DHL Express mit Dokumenten Versicherung für ca. 5 Tage Liefureung geschickt. Dort wurde alles vorbereitet, einen Termin bei der Botschaft ausgemacht und ... wir haben ein Visum bekommen! Es war etwas schwierig und lang mit der Bürokratie (ziemlich ähnlich wie in Deutschland ;) geht nicht immer alles vom ersten Mal) aber der Final ist am wichtigsten :D:p

Ein Tipp für alle: den Dokumenten fürs Visum immer alles mogliches zufügen- vollständige Verpflichtigungserklärung und zum jeden Fall auch hilft (ist aber nicht immer benötigt) eine Kopie vom Jareseinkommen dabei mit dem Einladungsbrief, sehr gut die Zwecke für die Einladung zu beschreiben und viel Glück zu haben ist auch wichtig.

Lange Zeit habe ich immer was gegen die Botschaft gehabt, aber wenn alles in Ordnung ist, bekommt jeder das Visum, vielleicht sollte ich ein bisschen mehr Zeit vorher stellen, aber das beste ist, dass nicht alle Dokumenten sollen in Original sein - gute Kopie einfach gescannt und dort ausgedrückt passt sehr gut.

Jetzt habe ich zu warten und die besten Tickets finden. Von Varadero nach München gibt es nicht immer direkte Flüge. Kann jemand mir andere Flüge für Süddeutschland: München, Stuttgart und auch Frankfurt am Main passen gut zu mir.

Es gibt noch einige Schritte für mich, aber alles mit seiner Zeit :rolleyes:

Liebe Grüße
Wali
 
Zitat Caney
"Mit der Eheschliessung und deren Dokumente können sie sofort in DE bleiben. Da EU-Bürgerin und NICHT Deutsche gilt die Vorgabe, daß eine Deutschprüfung abgelegt werden muss NICHT"

Caney, der Kubaner hat 90 Tage in Deutschland dann muss er wieder zurück nach Kuba
wenn er während dieser 90 Tage in Dänemark heiratet, dann kann er zwar anschließend nach Deutschland zurück um dort seine 90 Tage noch voll zu machen. Danach muss er aber dann raus weil sein touristenvisum nicht mehr länger geht
Dass er inzwischen verheiratet ist spielt überhaupt keine Rolle

wenn er dann in Kuba ist, kann er zur deutschen Botschaft in Kuba gehen und seine Heirat anzeigen und ein Familienzusammenführung visum beantragen, um zu seiner Ehefrau zu kommen, die in Deutschland lebt
es ist richtig was du sagst, da die Ehefrau keine deutsche ist, braucht der Kubaner keinen deutschtest nachzuweisen
 
Da hast du leider Recht Klaus Peter, aber mit einem Heiratsvisum liesse sich diese Lücke eigentlich schliessen.

Eine andere Variante, aber da bin ich nicht sattelfest, wäre, aus dem Schengenraum auszureisen und mit den Heiratspapieren dort ein Familienzusammenführungsvisum zu beantragen. Wobei der einzige Nutzen nur der billigere Flug wäre (bzw. daß man sich leichter zwischendurch sehen kann und etwaiges notwendige einfacher nachbringen). Von wo der Kubaner wieder einreist ist der Ausländerbehörde schlussendlich egal.
 
Also soweit ich weiß, gibt es doch ein extra Visum/Heiratsvisum. Dh man legt offen dar, dass die kubanische Person nach D kommen soll, damit man sie dann heiraten kann! Und dann muss man eben NICHT nach 90 Tagen ausreisen und in Havanna zur dt Botschaft oder so, sondern kann ganz offiziell in D bleiben! Bekannte von mir haben das so gemacht.
 
Da Wali schreibt, dass der Kubaner zu seiner Freundin - einer EU Bürgerin in Deutschland - kommen soll als Tourist, ist mir unklar, ob diese Freundin tatsächlich eine Freundin von Wali ist oder ob Wali sich selbst meint.
Ich vermute, Wali meint sich selbst - und frage mich dann, warum sie so bewusst und vorsätzlich unklar schreibt.

Zum zweiten ist mir unklar, warum Wali - oder eben die Freundin- nicht klar sagt, Bürgerin welchen Staates sie ist

Drittens ist mir unklar, warum Wali, die sich ja ersichtlich schon ganz prima mit den Anforderungen auskennt, die in der deutschen Botschaft in Havanna gestellt werden, von vorne herein dem Kubaner nur die Alternative "Einreise als Tourist" vorgegeben hat, obwohl die Alternative "Einreise zum Zwecke des Heiratens in Deutschland" zumindest auch in Erwägung hätte gezogen werden können.

Solange all diese Verschwommenheiten weiter bestehen, fehlt die Grundlage, hier weiter zu helfen
 
Zurück
Oben