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DRINGEND WAS TUN WENN VISUM ABGELAUFEN IST? Kubaner wollen aber bleiben?

Elena

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29 März 2016
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Hey ihr Lieben,

ich habe eine dringende Frage. Es geht um 3 Kubanischer Musiker, deren Visum (Sie haben 3 Wochen zusammen mit einem Zirkus gearbeitet) abgelaufen ist. Sie sind aus Kuba Am selben Tag, wo es abgelaufen ist, haben Sie Asyl beantragt. Ihre Pässe wurden ihnen weggenommen und nun unterlaufen Sie verschiedene medizinische Tests. Sie haben jedoch ein Dokument erhalten als Passersatz. Sie wollen kein Politisches Asyl beantragen, da Sie fürchten (berechtigt) es gäbe Probleme nach der Rückkehr nach Kuba

Wie können Sie in Deutschland oder Europa bleiben?

Ein neues Visum (ohne aktueller Aufenthaltsgenemigung) aus Deutschland selbst beantragen geht nich (oder?) Könnten Sie eventuell in Spanien Asyl oder Visum beantragen? Was müssen Sie erfüllen um hier bleiben zu können. Sie würden gerne 2 Jahre in Deutschland als Musiker arbeiten und dann zurückkehren.


Danke
 
-> www.info4alien.de

Da weiß man sowas.

Ich sage, Asyl können die nur beantragen, wenn sie glaubhaft machen können, dass sie in Kuba politisch verfolgt werden. Und das dürfte schwierig sein.
 
Elena Frage :Was jetzt : Haben die drei Asyl beantragt –oder nicht ?

Du schreibst widersprüchlich : "Sie wollen kein Politisches Asyl beantragen" Hat sie jmd dazu beraten / gezwungen .. Wie ist der genaue Sachstand ?

Wo wohnen die drei jetzt – von welchem Geld, bist du beteiligt ?

Die wesentlich offiziellere Info –Quelle ist das BAMF:
http://www.bamf.de/DE/Infothek/Frag...chtlinge/zugang-arbeit-fluechtlinge-node.html

Da kriegst du genau aktuell gültige Infos über die drei möglichen Aufenthaltsstatusse. Wie z.B. auch :
Genehmigung zur Ausübung einer Arbeit, ...Wartefrist.je nach Status...usw

Und nicht zuletzt : Weshalb kümmerst Du Dich um Informationen, die drei erwachsene Männer schon längst hätten sammeln/einholen können, für diese Sache, die sie da durchziehen ?


Und nun –genauso dringend für Dich :
Vor allem ...Pass aus Dich selbst auf, wenn es dumm läuft und ich weiss nicht , ob du überhaupt schon daran gedacht hast , falls Du jmd der drei bei Dir unterbringst oder in deiner Hilfsbereitschaft etwas unternimmst, unterschreibst usw :


Straftatbestand :Mithilfe zum unerlaubten Aufenthalt von Ausländern... Erschleichen von Aufenthaltstiteln... missbräuchliche Asylantragstellung.. illegale Arbeitsaufnahme.. direkte Beteiligung an dem unerlaubten Aufenthalt usw.

Wenn es dumm läuft, könnte das als Schleuserin geahndet werden
http://www.gesetze-im-internet.de/asylvfg_1992/__84.html § 84 Verleitung zur missbräuchlichen Asylantragstellung

Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft.... (4) Der Versuch ist strafbar.
 
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