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Deutsche Rente für ehemalige kubanische Gastarbeiter in der DDR möglich?

Que Tomas

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3 Juni 2026
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Ein kubanischer Freund von mir hat in der ehemaligen DDR eine Berufsausbildung gemacht und danach noch einige Jahre in Deutschland als Facharbeiter und Übersetzer gearbeitet, bis er dann kurz vor der Wende wieder nach Kuba heimkehrte. Nach seinen Angaben hat er insgesamt ca. sieben Jahre lang in Deutschland gearbeitet und auch in die Rentenkasse der DDR einbezahlt.
Meine Frage ist nun: Hat er grundsätzlich Anspruch auf den Bezug einer deutschen Rente? Nach fünf Beitragsjahren sollte ein solcher Anspruch ja bestehen. Oder gab es da Verträge zwischen Kuba und der DDR, welche die bezahlten Beiträge auf seine kubanisch Rente umlegten?
 
Die Bundesregierung betont in diesem Dokument, dass es keine gesonderte gesetzliche Diskriminierung gibt, sondern dass die Rentenansprüche durch die damaligen Verträge schlichtweg dem jeweiligen Herkunftsland zugewiesen wurden. Eine Kontenklärung bei der Deutschen Rentenversicherung kann zwar individuell Klarheit schaffen, aber aufgrund der vertraglichen Lage vor 1990 sind die Erfolgsaussichten für einen Rentenanspruch gegen Deutschland nach dieser offiziellen Auskunft äußerst gering.
 

Anhänge

Vielen Dank. Etwas derartiges habe ich schon befürchtet.

„Die DDR hatte mit einigen ausländischen Staaten sogenannte Arbeitskräfteab-
kommen geschlossen. Arbeitskräfteabkommen mit Ausgleichszahlungen (Al-
gerien, Angola, Kuba, Mosambik, Polen, Ungarn und Vietnam) sahen vor, dass
nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses und der Rückkehr des Arbeitneh-
mers in den jeweiligen Abkommensstaat alle Leistungen der Sozialversiche-
rung nach den Rechtsvorschriften und zu Lasten des Heimatstaates zu erbrin-
gen sind. Zum Ausgleich dieser vertraglich vorgesehenen Übernahme der Sozi-
alversicherungsleistungen durch die jeweiligen Abkommensstaaten war die
DDR verpflichtet, Ausgleichszahlungen zu leisten.“

Dazu kommt, dass eine Mitarbeiterin der Deutschen Rentenversicherung mir ähnliches gesagt hat, allerdings war sie sich der Sache nicht sicher. Ihr Vorschlag war, es einfach zu versuchen, um Sicherheit zu erlangen.
Dazu kommt dann noch, dass mein Bekannter außer einem Austrittszeugnis seines damaligen Arbeitgebers und einem Facharbeiterbrief keine Nachweise für seine Tätigkeit, seinen Verdienst und seine Beitragszahlungen hat.

Ich denke, dass sich die Sache damit erledigt hat. Selbst mit hieb- und stichfesten Nachweisen seiner gezahlten Beiträge hätte er wohl keinen Anspruch auf eine deutsche Altersrente, da dies wohl vertraglich an die Kubanische Regierung übertragen wurde.

Nochmals Danke für die kompetente Auskunft !
 
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