Que Tomas
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Ein kubanischer Freund von mir hat in der ehemaligen DDR eine Berufsausbildung gemacht und danach noch einige Jahre in Deutschland als Facharbeiter und Übersetzer gearbeitet, bis er dann kurz vor der Wende wieder nach Kuba heimkehrte. Nach seinen Angaben hat er insgesamt ca. sieben Jahre lang in Deutschland gearbeitet und auch in die Rentenkasse der DDR einbezahlt.
Meine Frage ist nun: Hat er grundsätzlich Anspruch auf den Bezug einer deutschen Rente? Nach fünf Beitragsjahren sollte ein solcher Anspruch ja bestehen. Oder gab es da Verträge zwischen Kuba und der DDR, welche die bezahlten Beiträge auf seine kubanisch Rente umlegten?
Meine Frage ist nun: Hat er grundsätzlich Anspruch auf den Bezug einer deutschen Rente? Nach fünf Beitragsjahren sollte ein solcher Anspruch ja bestehen. Oder gab es da Verträge zwischen Kuba und der DDR, welche die bezahlten Beiträge auf seine kubanisch Rente umlegten?