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Call-Through nach Kuba

nein. Innereuropäische Dienstleistungen werden ohne Mehrwertsteuer verrechnet. dafür muß der Rechnungssteller die internationale MwSt-nummer seines Vertragspartners kennen und auf der Rechnung vermerken. Auf jeder Rechnung müssen beiden Steuernummern vermerkt werden.

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http://ec.europa.eu/taxation_customs/taxation/vat/traders/intra_community_supplies/index_en.htm
 
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