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Beglaubigung deutscher öffentlicher Urkunden zur Verwendung im Ausland

Ibi

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21 Jan. 2013
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Antwort auf Anfrage zu wie geht das:
Beglaubigung deutscher öffentlicher Urkunden zur Verwendung im Ausland; Bsp. Geburtsurkunde

Zuständig für die Beglaubigung deutscher öffentlicher Urkunden zur Verwendung im Ausland ist grundsätzlich das Bundesland, in welchem die Urkunde ausgestellt wurde. Desweiteren sollen Urkunden um im Rechtsverkehr anerkannt zu werden, nicht älter als ½ Jahr sein. Sofern Ihre Geburtsurkunde und Meldebescheinigung hier im Saarland ausgestellt wurden, senden Sie sie bitte im Original unter Verwendung des angehängten, von Ihnen ausgefüllten Vordrucks nach hier. Bitte vergessen Sie nicht die Angabe des Landes, für welches Sie die Urkunden benötigen, da ohne diese Angabe eine Bearbeitung Ihres Antrages nicht möglich ist.



Innerhalb Deutschlands erfolgt der Versand der Apostille/Legalisation per Nachnahme, d. h. der Postbote erhebt die hier anfallende Gebühr unmittelbar bei der Zustelllung der Urkunden.



Ein Versand ins Ausland erfolgt folgendermaßen:

Dem Antragsteller wird die Rechnung übersandt bzw. sofern ein Mail-Anschrift bekannt ist, übermittelt. Sobald der Geldeingang auf hiesigem Konto nachgewiesen ist, erfolgt der Versand der Urkunden auf dem normalen Postweg.

Es ist zu empfehlen, sofern ein Ansprechpartner hier in Deutschland wohnhaft ist, ihn als Empfänger der Unterlagen zu benennen, so dass die Urkunden diesem per Nachnahme (s.o.) zugestellt werden und die Gebühr nicht gegen Vorkasse erhoben wird.

Sofern kein Ansprechpartner in Deutschland wohnhaft ist, empfiehlt es sich seitens des Antragstellers einen Paketdienst o. ä. mit der Abholung der Unterlagen hier vor Ort zu beauftragen, um eine gesicherte Zustellung zu gewährleisten.






Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag




Referat B 4

Sammlungswesen, Apostillen,

Zivil-Militärische Zusammenarbeit
 
Auskunft Meldebehörde:

Die Meldebestätigung mit Familienstand ist nicht international erhältlich da es sich nicht um eine Urkunde handelt.

D.h. vom vereidigten Übersetzer überssetzen lassen :hopelessness:

Das sind 8 Angaben;
Vorname
Nachname
Geburtsname
...
die schon bis auf Familienstand in jedem intern. Ausweisdokument übersetzt sind..

Da fällt mir nix mehr ein...




:mad:
Da wünsch ich mir unsern Pastor zurück; der hat nach tiefem Blick in die Augen alles beglaubigt was man ihm vorgelegt hat ;-)
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo!
Die Meldebescheinigung wird mittlerweile in einigen Gemeinden wirklich international ausgestellt. Setzt sich aber laut meinem Standesbeamten gerade erst durch. Mein Gemeinde kann es noch nicht machen, die Gemeinde daneben schon...molesto
Spart man sich den Übersetzer!
Liebe Grüsse
sunny
 
Das Ärgerliche ist ja auch wie lange das sich dann alles hinzieht...

warte seit einer Woche, dass die vorbeglaubigten Unterlagen wieder bei mir ankommnen...

dann noch Übersetzter, Botschaft....
 
Ibi da sind wir ja gleich weit! Warte auch gerade auf meine Dokumente. Hätten eigentlich schon eintreffen sollen.

Als kleine Info noch: Die kubanische Botschaft möchte gemeinsam mit den Dokumenten eine Passkopie sowie die Angabe deiner Adresse und Telefonnummer. Zudem musst du einen Rückumschlagumschlag mit deiner Adresse und mit 3,60€ Briefmarken, frankiert als Übergabeeinschreiben beilegen.

Liebe Grüsse
sunny
 
Das Ärgerliche ist ja auch wie lange das sich dann alles hinzieht...

warte seit einer Woche, dass die vorbeglaubigten Unterlagen wieder bei mir ankommnen...

dann noch Übersetzter, Botschaft....

ach so hatte noch vergessen; nach Übesrsetzer noch Landgericht, die den Übersetzer beglaubigt....


Mir läuft das Auge aus wenn ich dran denke...
Das Ganze für einen immer gleichen Text! auf einem Standardformular.... Geisteskrank!

@Sunny; danke für den Hinweis wg Passkopie.... etwa unbeglaubigt??? das ist denen nur noch nicht aufgefallen ;-)
 
Hallo Ibi!
Ja, die Passkopie tatsächlich unbeglaubigt :) Vermutlich wirklich einfach noch nicht aufgefallen!

Warum musst du es denn nach dem übersetzen noch an das Landgericht senden? Du kannst auch einfach gleich einen Übersetzer wählen der bereits vom Landgericht vereidigt ist, dann sparst du dir das erneute hin und her senden. Geh mal auf die folgende Seite: www.justiz-dolmetscher.de Diese Seite hatte mir das Landgericht genannt, dort findest du alle vom Landgericht vereidigten Übersetzer. Kannst nach Sprache und PLZ suchen, dann hast gleich einen in deiner Nähe. Soweit ich weiss kann es dann nach dem Übersetzen direkt and die kubanische Botschaft. Hat man dir was anderes gesagt oder wolltest du es einen "normalen" Übersetzer machen lassen? Kann dir gerne auch Kontakte nennen falls du niemanden erreichst, so erging es mir nämlich tagelang.

Liebe Grüsse
sunny
 
ja hab ich bestellter Übersetzer aber der sagt das muss das Landgericht nochmal beglaubigen das er zugelassen ist damit es die Botschaft dann glauben äh überbeglaubigen kann da das was ich vom Innenministerium bekommen habe ist eine Beglaubigung der Unterschrift der Dokumente die aber auf deutschsch ist obwohl zur Vorlage bei einer ausländischen Behörde (hier Botschaft Kuba) und deshalb auch übersetzt werden muss...
Ich vermute, dass das Landgericht dann wieder in deustch beglaubigt; was dann wieder.... übersetzt werden muss :confused:

was ich alles langsam nicht mehr glauben kann :mad:
 
Zuletzt bearbeitet:
Laut der Internetseite der kubanischen Botschaft:

Info was benötigt wird:

1. Internationale, auf Regierungsebene vorbeglaubigte Geburtsurkunde;
2. Auf Regierungsebene vorbeglaubigte Meldebescheinigung mit Nachweis „Ledig“ bzw. „Geschieden“;
3. Vom Landgericht vorbeglaubigte Übersetzung der Meldebescheinigung

Jedes deutsche Dokument muss im Original vorliegen und auf Regierungsebene mit einer Legalisierung vorbeglaubigt sein.

Wenn es sich nicht um internationale Dokumente handelt, auf denen u. a. auch der spanische Wortlaut erscheint, dann müssen diese Dokumente von einem beeideten Übersetzer übersetzt werden und der Name des Übersetzers vom entsprechenden Landgericht vorbeglaubigt (legalisiert) werden.

Bei nicht internationalen, übersetzten Dokumenten handelt es sich immer um zwei Legalisierungen (deutsches Dokument und Übersetzung).

Pro Legalisierung fallen 110,00 € Gebühren an. Wenn die zu legalisierenden Dokumente auf dem Postweg gesandt werden, fallen weitere Gebühren von einmalig 25,00 € pro Briefsendung an; dem Antrag ist ein vorfrankierter Rückumschlag oder 3,50 € in Briefmarken zur Rücksendung als Einschreiben hinzuzufügen.

Das heisst, 220 Euro für die Meldebescheinigung weil nicht international
110 für Geburtsurkunde
25 für postalischen Versand
....
oder versthe ich den Satz falsch? Bei nicht internationalen, übersetzten Dokumenten handelt es sich immer um zwei Legalisierungen (deutsches Dokument und Übersetzung).

Und das heisst bzw. soll bedeuten: bei nicht internationalen und nicht übersetzten Dokumenten ...
d.h. wenn wie in dem Fall zwar nicht international aber übersetzt dann ist es nur eine Legalisierung?

deutsch sprach schwer sprach; Gott sei dank muss ich kein Deutschtest mehr machen..
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Ibi!
Deutsche Büokratie toppt die deutsche Sprache aber nochmal ;)
Bin da voll und ganz bei dir, schnapp auch bald über vor lauter Beglaubigungen und Legalisierungen

Aber ganz ruhig, wir kriegen das hin, haben sich ja nun zwei hoffnungslos verwirrte gefunden:p

Also wenn du einen vom Landgericht vereidigten Übersetzer nimmst, dann kannst du die Papiere gleich und direkt nach der Übersetzung an die Botschaft senden. Muss dann nicht nochmal ans Landgericht da wie geschrieben der Übersetzer ja bereits mit seiner Unterschrift die Beglaubigung des Landgerichts erwirkt. Der Name des Übersetzers ist ja schon vom Landgericht vorbeglaubigt (durch die Vereidigung durch das Landgericht). Bisschen wirr aber so müsste es auf jeden Fall stimmen.

Kosten laut Botschaft aktuell:
330,00€ (3 Dokumente:Internationale Gebirtsurkunde,Meldebescheinigung und Übersetzung der Meldebescheinigung / je Dokument 110,00€)
25,00€ für nicht persönliches erscheinen (wenn du es per Post schickst)
plus wie bereits geschrieben die Poasskopie, und den vorfrankierten Rückumschlag als Übergabeeinschreiben. Mir haben sie jetzt aber 3,60€ geschrieben, nicht wie auf der Homepage 3,50€. Vielleicht hat die Post ja erhöht.

Den ganzen Betrag kannst du überweisen. Ich muss das ganze jedoch nach Berlin senden, nicht nach Bonn. Wenn du die Bankverbindung brauchst sag Bescheid.

Ich hoffe ich habe jetzt nicht noch mehr Verwirrung gestiftet

Liebe Grüsse
sunny
 
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