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Beglaubigung deutscher öffentlicher Urkunden zur Verwendung im Ausland

Hallo ihr beiden, ich kämpfe mich ja auch derzeit durch den Bürokratie-Jungle und bin da auf eine Sache gestoßen, die mir aufgefallen ist:
Ihr redet immer wieder von der Meldebescheinigung. Diese gibt es auch in spanischer Sprache, wie ihr schon gesagt habt. Aber diese enthält keinen Ledigkeitsnachweis. Das von der kubanischen Botschaft geforderte Dokument ist die Aufenthaltsbescheinigung. Diese gibt es nur auf deutsch und muss deshalb übersetzt werden. Habe mir diese nämlich heute nämlich ausstellen lassen und auch zuerst nach der Meldebescheinigung gefragt und war ganz happy, dass es diese auf spanisch gibt aber musste dann feststellen, dass da kein Ledigkeitsnachweis verhanden war und die Mitarbeiterin teilte mir dann mit, dass das die Aufenthaltsbescheinigung ist, die ich brauche. Dies ist zumindest im Land Sachsen-Anhalt so.
 
Hallo Zita!

Hmmmm...jetzt bin ich auch verwirrt.

Bisher ging ich davon aus das Meldebescheinigung und Aufenthaltsbescheinigung dasselbe ist. Aber man lernt ja bekanntlich nie aus. Du hast recht, auf meinem Dokument steht Aufenthaltsbescheinigung. Ich hatte die Auskunft, dass es diese auch schon international gibt von einem Standesbeamten. Hatte mich deshalb auch so drauf verlassen. Vielleicht aber auch wieder Bundesland abhängig, so wie die Sache mit dem Notar....einfach wäre ja auch zu schön um wahr zu sein:p

Ist wirklich ein guter Hinweis von dir! Danke! Hilft dann auch all denen die ähnlich wie wir unter dem ganzen Papierkrieg verloren gehen!
Schön zu wissen, dass nun noch eine dritte Person da ist die sich "durchwühlt". Geteiltes Leid ist halbes Leid:eek:

Liebe Grüsse
sunny
 
ist korrekt; nennt sich Aufenthaltsbescheinigung! da steht der FAmilienstand drauf.
 
Hallo zusammen :)

ich bin neu im Forum und hätte nochmal eine Frage zur Hochzeit bzw. den benötigten Dokumenten für eine Hochzeit auf Kuba.

Mein Partner und ich sind beides deutsche und leben auch in Deutschland. Wir möchten gerne im Mai in Kuba heiraten. :)

Also folgendes haben wir schon:
- jeweils die internationale Geburtsurkunde
- jeweils die ausgestellte Meldebescheinigung (deutsch)

was sind die nächsten Schritte?
Die Meldebescheinigung muss ja noch übersetzt werden...

Und dann alles beglaubigen lassen?

Ich hoffe mir kann jemand schnellstmöglich helfen!!!
DANKE!
Sandra
 
Das schreibt die kubanische Botschaftz Bonn auf ihrer Hompage:

http://www.cubadiplomatica.cu/bonn/EN/ConsularServices.aspx


Heirat in Kuba:

Diese Zeremonien sind unverändert bei den International Law Offices

I. Für Einzelpersonen:

- Geburtsurkunde
- Bescheinigung über Einzelstatus durch das Bürgermeisteramt ausgestellt oder vor einem Notar bewirkt. Das Dokument muss bereits sechs Monate vor nicht mehr ausgestellt tan haben.

II. Für geschiedene Personen:

- Geburtsurkunde
- Schluss Scheidung Satz

III. Für Witwen oder Witwer:

- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde
- Sterbeurkunde des Ehepartners

Diese Dokumente müssen von einem notariell beglaubigten Übersetzer übersetzt und legalisiert, das Original und die Übersetzung, durch die zuständigen Behörden und in der Folge von der kubanischen Konsulat, oder, mit den Originalen von den zuständigen Behörden legalisiert und dann mit ihnen an der kubanischen Konsulat zusammen mit der übersetzte Legalisierung von Original und Übersetzung.

Die Zahlung der konsularischen Gebühr muss für diesen Dienst gestellt werden.


HINWEIS: Wird der Antrag per Post oder über einen Dritten, wird eine zusätzliche Gebühr für die konsularische einschlägigen konsularischen Dienstes berechnet.

Alle Zahlungen müssen in bar oder mit Banküberweisung (auf dem Postweg) erfolgen. Alles Geld per Post zugesandt werden abgelehnt und auf Risiko des Antragstellers zurückgeführt.

Bitte beachten Sie die nachstehenden Hinweise:

1. Es werden keine Schecks für die Bezahlung keinerlei Formalitäten akzeptiert.
2. Die Gebühr für die nicht persönliche Beantragung wird für jede Person bei allen auf dem Postweg eingereichten Anträgen berechnet, auch für Minderjährigen. Bei Formalitäten, die persönlich in der Konsularabteilung durchgeführt werden, wird diese Zusatzgebühr für Minderjährige und juristisch entmündigte Personen, die von den Eltern bzw. gesetzlichen Vertretern begleitet werden.
3. Für die Bezahlung von Anträgen, die auf dem Postweg eingereicht werden, werden nur ÜBERWEISUNGEN mit dem GENAUEN BETRAG akzeptiert, um Rücküberweisungen zu vermeiden. Nachfolgend unsere Bankverbindung:
Name der Bank: Commerzbank
VZ: Bezeichnung des Antrags und Vor- und Nachname des Antragstellers
IBAN: DE58370800400229788702
BIC: DRESDEFF370
4. Sollten Sie sich bei der Erledigung einer Formalität für den Postweg entscheiden, sollen Sie bitte den genauen Betrag überweisen. Falls dies nicht der Fall ist, wird sofort dieser Betrag abzüglich der Überweisungskosten zurücküberwiesen wird, ohne die beantragte Formalität durchzuführen.
Wenn Sie den richtigen Betrag überweisen, und die Dokumenten nicht senden, wird nach Ablauf von 60 Tagen nach Eingang des Geldes in unserem Konto den Betrag abzüglich der daraus entstehenden Bankgebühren zurücküberwiesen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Ibi!

danke für deinen Post.

Allerdings werde ich daraus immer noch nicht ganz schlau...

Muss ich die Meldebescheinigung nun noch übersetzen lassen und beglaubigen lassen, oder reicht es wenn ich die Internat. Geburtsurkunde und die deutsche Meldebescheinigung zur Beglaubigung an das Regierungspräsidium schicke???

Liebe Grüße
Sandra
 
Alles beglaubigen lassen.
alles waS KEINE internationale Urkunde ist; Übersetzen und beglaubigen lassen.
Original und Übersetzung wird schon vom Übersetzer zusammengetackert.
 
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