Hallo ihr beiden, ich kämpfe mich ja auch derzeit durch den Bürokratie-Jungle und bin da auf eine Sache gestoßen, die mir aufgefallen ist:
Ihr redet immer wieder von der Meldebescheinigung. Diese gibt es auch in spanischer Sprache, wie ihr schon gesagt habt. Aber diese enthält keinen Ledigkeitsnachweis. Das von der kubanischen Botschaft geforderte Dokument ist die Aufenthaltsbescheinigung. Diese gibt es nur auf deutsch und muss deshalb übersetzt werden. Habe mir diese nämlich heute nämlich ausstellen lassen und auch zuerst nach der Meldebescheinigung gefragt und war ganz happy, dass es diese auf spanisch gibt aber musste dann feststellen, dass da kein Ledigkeitsnachweis verhanden war und die Mitarbeiterin teilte mir dann mit, dass das die Aufenthaltsbescheinigung ist, die ich brauche. Dies ist zumindest im Land Sachsen-Anhalt so.
Ihr redet immer wieder von der Meldebescheinigung. Diese gibt es auch in spanischer Sprache, wie ihr schon gesagt habt. Aber diese enthält keinen Ledigkeitsnachweis. Das von der kubanischen Botschaft geforderte Dokument ist die Aufenthaltsbescheinigung. Diese gibt es nur auf deutsch und muss deshalb übersetzt werden. Habe mir diese nämlich heute nämlich ausstellen lassen und auch zuerst nach der Meldebescheinigung gefragt und war ganz happy, dass es diese auf spanisch gibt aber musste dann feststellen, dass da kein Ledigkeitsnachweis verhanden war und die Mitarbeiterin teilte mir dann mit, dass das die Aufenthaltsbescheinigung ist, die ich brauche. Dies ist zumindest im Land Sachsen-Anhalt so.