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Auch ich möchte meinen kubanischen Freund heiraten

Schneefee2

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9 Apr. 2018
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Hallo liebe Kuba(ner)freunde,

hier steht ja schon mal jede Menge Info - erst mal vielen Dank dafür! :) Auch ich möchte meinen kubanischen Freund heiraten und ihn auf diese Weise so schnell wie möglich nach Deutschland holen. Ich war insgesamt sechs Monate im "Land des Rums", um ihn näher kennenzulernen und mag nicht noch länger in Kuba bleiben. ;) Ich versuche nun, alles in Erfahrung zu bringen, was man so braucht, um eine in Kuba geschlossene Ehe in Deutschland anerkennen zu lassen. Laut einer Aussage der deutschen Botschaft in Havanna muss mein Freund einen A1-Sprachtest absolvieren. Doch in diesem Forum habe ich gelesen, dass das nicht mehr notwendig ist? Hat jemand hierfür eine Quelle? Denn die Botschaft hat zwei Merkblätter, die m.E. mal einen Sprachtest verlangen:

http://www.havanna.diplo.de/contentblob/4475362/Daten/5669592/Ehe.pdf

und das andere Mal nicht:

http://www.havanna.diplo.de/contentblob/4779120/Daten/6439983/Ehe_EU.pdf.

Hat jemand eine Ahnung, wie das zu verstehen ist?

Alternativ überlege ich ihn einzuladen und in Dänemark zu heiraten. Wird eine in Dänemark geschlossene Ehe in allen Ländern der EU anerkannt? Hmmm... Hat jemand eine Idee, wo man WIRKLICH zuverlässige Antworten herbekommt?

Liebe Grüße und ich freue mich auf Antworten!
 
Hallo und willkommen!
also, Tantoram hat sich mit dem Thema auseinandergesetzt und weiß dementsprechend Bescheid. Es gibt anscheinend ein Gesetz, laut dem die Deutsche Botschaft nicht darauf bestehen kann. Das wird aber wohl von Seiten der Botschaft nicht so kommuniziert! Wenn Du hartnäckig bist, dann kommt Ihr also wohl irgendwie drumrum...

Mir war das allerdings zu stressig, und ich hab meinen Mann lieber den A1-Test machen lassen ;) früher oder später kommt er um Deutschkenntnisse ja nicht rum! er hatte mit dem Hueber Selbstlernkurs (mit spanischen Erklärungen) geübt und die Online-Tests für A1 gemacht (man kann die sich runterladen, mit Audios etc) und es hat super geklappt! (im Nachhinein haben wir erfahren, dass wir in unserem Fall tatsächlich den Test nicht gebraucht hätten, weil wir ein Kind erwarten... Aber letzten Endes lernt er ja für sich und nicht für die Botschaft oder sonst was!! und was er hat, das hat er! und sonst hätte er hier in D wohl nicht so schnell einen Job bekommen!)

zu Dänemark kann ich Dir leider nix sagen (ich hab nur mal ein Paar kennengelernt, die in Dänemark heiraten wollten. Aber da wurde er am Frankfurter Flughafen mit dem nächsten Flieger zurück nach Kuba geschickt, weil die Grenzbeamten seine ganzen Dokumente gesehen hatten und ihm vorgeworfen hatten, dass er verheimlicht hätte, dass er heiraten will...)
 
Hallo und willkommen, ich probiere jetzt mal etwas zu helfen (aus Österreich) :)
Sprachtest:
Der erste Teil (Ehe.pdf) gilt für Kubaner, welche einen deutschen Staatsbürger heiraten und ihn/sie nachziehen lassen wollen (Familienzusammenführung).
Der zweite Teil (Ehe_EU.pdf) gilt für Kubaner, welche eine 'sonstigen' EU Staatsbürger heiraten und ihn/sie nach Deutschland nachziehen lassen wollen (zB Ehepartner Spanier oder Österreicher, aber in DE wohnhaft), diese brauche KEINEN Sprachnachweis.

Für die Heirat als solches ist eigentlich kein Sprachnachweis notwendig (da könnte ich aber falsch liegen), sondern für den Aufenthaltstitel.

Dänemark: Da ist nur die Heirat einfach, das ändert aber nichts daran, daß für die Familienzusammenführung dann der Test notwendig ist.
 
Vielen lieben Dank für Eure Antworten! Toll von Euch neue Ideen zu bekommen! @ovejita negra: Du hat absolut recht, ein Sprachtest ist natürlich sinnvoll - egal ob die Botschaft den nun fordert oder nicht. Da wir aber noch nicht sicher wissen, ob wir in Deutschland leben werden, wollte ich ihm keinen Deutschtest antun, bevor nicht klar ist, wo wir uns niederlassen. Ja ich weiß schon, eine Gleichung mit vielen Unbekannten... :) Außerdem muss er nun erst mal gut Englisch lernen, was für seinen Job unerlässlich ist. Denn Deutsch muss man ja wirklich nur können, wenn man sich im deutschsprachigen Raum niederlassen will. @Caney: Das wäre natürlich eine Erklärung für die verschiedenen PDFs - auch wenn es mir nicht logisch erscheint, dass wenn ich als "Nichtdeutscher" meinen Partner nach Deutschland hole, dieser keinen Test braucht, sonst aber schon. Oder welcher Ansatz steckt da seitens der Behörden dahinter? Ich bin verwirrt... Wie leicht ist es denn eigentlich nach einer Heirat mit der Visumsvergabe für andere Länder für den kubanischen Partner?
 
Es gibt Ausnahmen bgzl. Nachweis von Deutschkenntnissen z.B. Nachzug zu Flüchtlinge, Hochqualifizierte, zu Bürger von z.B. Neuseeland, USA ,Japan etc und wie gesagt Nachzug zu in Deutschland lebende EU-Bürger, die freizügigkeitberechtigt sind. Es gilt das EU-Freizuegigkeitsgesetz. Siehe auch die Homepage vom BAMF. Diese findest du auch als Infoblatt auf Homepage von der Deutschen Botschaft in Havana
 
auch wenn es mir nicht logisch erscheint, dass wenn ich als "Nichtdeutscher" meinen Partner nach Deutschland hole, dieser keinen Test braucht, sonst aber schon. Oder welcher Ansatz steckt da seitens der Behörden dahinter?

Das hat nichts mit Logik zu tun. Das Freizügigkeitsgesetz garantiert allen EU-Bürgern (Ok, auch da gibts Ausnahmen, aber generell) die Niederlassung im EU-Raum. Ohne irgendwelche Integrations- oder Sprachfirlefanzen. Dasselbe gilt dann auch für den jeweiligen Ehepartner. Ist EU-Recht - Punkt. Das Integrationsthema (Sprache) ist ja erst über die Politik im Zuge der Migration / Flüchtlinge entstanden. Dieses Recht hat sich aber EU-Recht zu beugen. Warum sollte auch ein Kubaner Deutsch lernen, wenn er hier mit einer Portugiesin zusammenlebt und die auch kein Deutsch kann?

Ist also kein Ansatz der Behörden, sondern hohe Politik :confused:
 
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