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Antragsformular / Visum

Gordita

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4 Aug. 2012
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Nürnberg
Guten Abend zusammen!

meine Frage mag einigen wohl lächerlich erscheinen, aber ich möchte gewappnet sein, wenn ich meinen Termin bei der Ausländerbehörde wahrnehme um alles für einen Besuch meines Novios in die Wege zu leiten.

Auf dem Antragsformular wird nach dem Zweck der Reise gefragt.. genau hier grüble ich schon seit ein paar Tagen.
Weiss jemand ob es geschickter ist "Tourismus" als Reisezweck anzugeben, oder "Besuch von Familienangehörigen und Freunden" ?
Ich meine mich zu erinnern, dass ich schon mal aufgeschnappt welche Option für die Erteilung eines Visums klüger wäre, kann diesen Artikel aber leider nirgends mehr finden. Will die ganze Prozedur ja nicht schon von anfang an vergeigen und hoffe mir kann jemand weiterhelfen?

Ich hoffe ja inständig, dass sich seit Januar 2013 tatsächlich einiges geändert hat und der ganze Prozess mit dem Visum nur halb so wild wird wie ich denke..

Hat eventuell seither schon jemand Erfahrungen dieszbezüglich gemacht?

Danke schon mal für die Hilfe :)
Gordita
 
Hi Gordita

Ich kann Dir sehr empfehlen als Grund "Besuch von Familienangehörigen und Freunden" anzugeben. Das aus dem Grund, da du am besten gleich von Anfang an mit offenen Karten spielen solltest. Kein Mensch wird glauben, das er nach DE kommt um "normalen" Urlaub zu machen.
Stell Dich / Stellt Euch gleich darauf ein, das es nicht erlaubt wird. So ist erstens die Enttäuschung danach nicht so groß und zweitens noch Energie da um weiter dran zu arbeiten.
Wenn es so kommt wie ich gesagt habe (was ich Dir / Euch auf keinen Fall wünsche), dann unternehme sofort alle Dir offenen Möglichkeiten, gegen die Entscheidung "Einspruch" einzulegen und eine Begründung zu fordern.
Macht auf jeden Fall weiter und bleibt dran, nicht aufhören...
 
Gebe dem jeffe hier Recht. Die AB ist nicht blöde und es ist besser
die Wahrheit zu sagen. Auch wäre es nicht schlecht, wenn Du persönliche
Dinge von ihm weisst. nicht nur: Er hat so schöne dunkle Augen...
Die müssen das Gefühl haben, daß ihr euch schon Jahre kennt.
Wenn die nur glauben es ist nur ein Urlaubsflirt, wird das nix.
Nicht nach dem Motto: Er soll erst einmal herkommen und dann lernen
wir uns kennen ( was ja normalerweise bei allen so ist).
falko
 
Ich hoffe ja inständig, dass sich seit Januar 2013 tatsächlich einiges geändert hat und der ganze Prozess mit dem Visum nur halb so wild wird wie ich denke..

Gordita
bezüglich der kriterien zur erteilung eines shengen-visums hat sich überhaupt nichts geändert
 
danke für eure Antworten..
den Gedanken, dass der Antrag abgelehnt wird, verdränge ich erstmal und hoffe vorerst aufs Beste.. :)
 
Hm... Sie muss doch gar nicht zum Interview ?!:confused:

Wenn Du mal die Zitatfunktion bedienen würdest, wüsste man wen Du meinst.
Selbstverständlich ist die Beantragung der Verpflichtungserklärung ein "Interview".
Vielleicht nicht suptil wie bei der deutschen Botschaft in CU, trotzdem wollen die in
der AB einiges von dir wissen......
falko
 
Oh entschuldigung .....
Immer diese Belehrungen hier.....

Nun, als ich die Verpflichtungserklärung 2011 geholt habe, wollten die absolut 0,000 von mir wissen. Formular ausfüllen, Verpflichtungserklärung wird gedruckt und Tschüss !
 
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