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Ändern des Nachnahmen bei Heirat in Deutschland und seine Folgen?

FreeSoul

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27 Jan. 2018
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Hallo liebe Forumsmitglieder.

Ich möchte in Kürze meine kubanische Verlobte hier in Deutschland heiraten. Die Papiere sind alle schon auf dem Weg zu mir. Soweit so gut.

Sie möchte meinen deutschen Nachnahmen bei Eheschließung annehmen (so haben wir es auch in der Vollmacht zu Eheschließung eingetragen).

Nun haben mir mehrere Personen gesagt, dass es keine so gute Idee wäre wenn sie ihren Nachnahmen aufgibt, weil sie dann einen neuen Reisepass beantragen muss.
Auch ist mir nicht klar, wie es sich mit ihrer kubanischen DNI verhält?
Wir müssen ja danach einige Papiere beantragen (Einwohnermeldeamt, Auslandbehörde, Bank, Steuernummer usw.) wo sie sich ausweisen muss.

Jetzt bin ich etwas unsicher, was ich machen soll?

1. Kann ich ohne weiteres in der kubanischen Botschaft in Deutschland einen neuen Reisepass beantragen oder muss das dann alles wieder ins Spanische übersetzt werden?
2. Ist ihre kubanische DNI hier in Deutschland weiterhin gültig, auch wenn sie meinen Nachnahmen annimmt? Oder muss ich diesen ebenfalls erneuern?
3. Kann sie mit ihrem "alten" Reisepass noch in Kuba einreisen, oder muss der zwingend schon auf ihren neuen Nachnahmen lauten?
4. Welche weiteren Schwierigkeiten erwarten uns bei Änderung ihres Nachnahmen bezüglich Ämter und Co.?
5. Ist eine nachträgliche Änderung in der Vollmacht zur Eheschließung bezüglich des Nachnahmen überhaupt möglich ohne komplett neu auszufüllen und Stempel aus Kuba?

Vielleicht kann mir jemand aus seinem Erfahrungsschatz berichten? Das wäre sehr nett und ungemein hilfreich :)

Vielen Dank für Eure Hilfe.

Jürgen
 
Hallo Jürgen! Wenn Du vom Reisepass Deiner Frau sprichst, meinst Du dann den kubanischen Reisepass? Wenn Deine Frau Deinen Nachnamen annimmt ändert sich beim kubanischen Namensrecht nichts - im kubanischen Pass wird der Name nicht geändert. Meine Frau und ich haben 2006 in Kuba geheiratet und sie hat auch meinen Nachnamen angenommen - der gilt aber nur für das deutsche Recht. Seit sie die deutsche Staatsbürgerschaft hat (2010), steht der Ehename in ihrem deutschen Pass - in ihrem kubanischen aber weiterhin ihr Geburtsname. Sie hat also zwei Pässe mit zwei unterschiedlichen Nachnamen (und sie hat also auch zwei unterschiedliche Unterschriften - eine für Kuba und eine für den Rest der Welt), fast ein wenig wie eine Agentin... ;) Probleme gab es damit bisher nicht. LG
 
Hallo auch,
also ich würde erstmal einen Schritt zurück machen.
Wenn ihr in DE heiratet, weiss CU erstmal nichts davon und muss erst offiziell davon informiert werden. Sprich: Hochzeitsurkunde (möglichst international, dann keine Übersetzung notwendig) nehmen und Beglaubigungszeremonie (solltet ihr ja kennen) machen. Damit zur kubanischen Botschaft und die (erledigen dann vielleicht, bin Österreicher, kenne also kubanische Konsulargepflogenheiten in DE nicht) sollten dann weiterhelfen. Dann seid ihr auch für Kuba verheiratet und DANN könnte ein neuer Reisepass, basierend auf der Heiratsurkunde bzw. Standesamt in Kuba, ausgestellt werden.
Falls ihr wie Quimbombo schreibt - nur für Deutschland - verheiratet bleibt, ändert sich wie er schreibt natürlich für Kuba / den Reisepass nichts.
 
Wir haben in Kuba geheiratet, also nicht nur für Deutschland. Das kubanische Namensrecht kennt aber die Annahme des Nachnamens des Ehepartners nicht. Das ist nicht möglich.
 
Da hast du natürlich recht, aber FreeSoul schrieb generell von Änderung des Nachnahmens, und das ist im kubanischen ja usus (Doppelname, natürlich nicht NUR Familienname des Gatten) und kann auch durchgeführt werden und FreeSoul war sich auch nicht ganz sicher, was er/sie machen sollen.

Und die Schritte sind nunmal: Erstens Heiraten - wurst wo; zweitens Hochzeitspapiere legalisieren und dann auf der anderen Seite/Land eintragen lassen. DANN erst geht es zu einem etwaigen Reisepass bzw. Namensänderung in demselben. Das war eigentlich mein Punkt, ein einfaches Aufschlagen am kubanischen Konsulat/vulgo Passamt reicht nicht.

Ihr habt ja anscheinend das von mir angesprochene auch gemacht, nur in die andere Richtung (Kuba heiraten, legalisieren dort und in DE am Standesamt eintragen lassen).
 
Da hast du natürlich recht, aber FreeSoul schrieb generell von Änderung des Nachnahmens, und das ist im kubanischen ja usus (Doppelname, natürlich nicht NUR Familienname des Gatten) und kann auch durchgeführt werden und FreeSoul war sich auch nicht ganz sicher, was er/sie machen sollen.

Und die Schritte sind nunmal: Erstens Heiraten - wurst wo; zweitens Hochzeitspapiere legalisieren und dann auf der anderen Seite/Land eintragen lassen. DANN erst geht es zu einem etwaigen Reisepass bzw. Namensänderung in demselben. Das war eigentlich mein Punkt, ein einfaches Aufschlagen am kubanischen Konsulat/vulgo Passamt reicht nicht.

Ihr habt ja anscheinend das von mir angesprochene auch gemacht, nur in die andere Richtung (Kuba heiraten, legalisieren dort und in DE am Standesamt eintragen lassen).
Generell geht es mir weniger darum, dass auch in ihren kubanischen Dokumenten meine/unser Nachnahme steht, sondern mehr um etwaige Probleme beim Reisen mit Flug o.ä.
Über die (etwaigen) Vorteile auch in Kuba als Verheiratet zu gelten habe ich mir noch keine Gedanken gemacht.

Momentan gehen alle Dokumente erst mal zum Standesamt. Da gibt es schon das nächste Problemchen. Nach Rückfrage in der deutschen Botschaft in Havanna bezüglich "in Deutschland bestellt und beedigter Übersetzer" wurde meiner Verlobten von der Mitarbeiterin das Übersetzungsbüro ESTI empfohlen und als gültig erachtet. Daraufhin habe ich alle Dokumente dort übersetzen lassen.

Das steht auf der offiziellen Website der deutschen Botschaft:

II. Antragsunterlagen​

WICHTIGER HINWEIS FÜR ALLE ANTRÄGE:

Zur Prüfung des Antrags sind die Dokumente grundsätzlich im Original mit zwei Kopien vorzulegen. kubanische Urkunden sollten legalisiert sein (Die Legalisation kann durch die Botschaft erfolgen, wenn die Urkunden vom kubanischen Außenministerium vorbeglaubigt wurden). Für Dokumente (außer Reisepass), die nicht in der deutschen Sprache verfasst sind, muss eine offizielle Übersetzung angefertigt werden (Übersetzungen können durch das Übersetzungsbüro ESTI gefertigt werden oder in Deutschland durch einen vereidigten Übersetzer).

Auf der Website einer anderen Ausländerbehörde steht wiederum das die Entscheidung die Übersetzung von ESTI zu akzeptieren beim zuständigen Standesamt liegt.

Hier beim Standesamt wurde mir mitgeteilt das das OLG allerdings eine Übersetzung eines "in Deutschland bestellten und beeidigten" Übersetzer verlangt.

Typischer Bürokratiedschungel eben :)

Hat von Euch jemand schon mal eine Übersetzung von ESTI durchgebracht? Wenn nein, frage ich mich warum die Botschaft selbst diese empfiehlt?!

Gruß

Jürgen
 
Weiß jemand ob zur Visavergabe zur Heirat der deutschen Botschaft eine "Verpflichtungserklärung" notwendig ist?
Ich habe so gut wie alle Dokumente zusammen. Nur das Ausländeramt scheint corona bedingt etwas ausgelastet zu sein.

In der Anleitung der Botschaft in Havanna steht, dass diese zum Visaantrag nicht notwendig ist, kann aber später von der Ausländerbehörde in Deutschland nachgefordert werden.
Hat da schon jemand Erfahrung gemacht?

Ich mach das ja gerne alles absolut korrekt, aber die Ämter sind gelegentlich echt ein Klotz am Bein. Und auch wenn das im Leitfaden so drinsteht möchte ich das gerne ohne große Probleme durchbringen.
 
Chris, kannst Du das bestätigen? Das war mir bisher nicht bekannt, dass Änderungen des Nachnamens in Kuba Usus sind.
Nein, hier wird beim Heiraten soweit mir bekannt der Nachname nicht geändert. Beide behalten nach Eheschließung ihren Doppel-Nachnamen, der sich aus dem ersten Nachnamen des Vaters und dem ersten Nachnamen der Mutter zusammensetzt.
 
Chris, kannst Du das bestätigen? Das war mir bisher nicht bekannt, dass Änderungen des Nachnamens in Kuba Usus sind.
Also in den spanischsprachigen Ländern behält man in der Regel seine beiden Nachnamen, 1. den vom Vater, 2. den von der Mutter. Es ist nie der vom Ehepartner. Bei den Kindern wird das dann so weiter geführt, d.h. nur der 1. Nachname wird jeweils weiter gegeben etc.
Also Caney, Du musst das wohl missverstanden haben
 
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