falko1602
Gesperrt
Einladungsprozedere des deutschen für einen ausländischen Gast bei der zuständigen Ausländerbehörde in D:
Zu aller erst, wenn man das zu ersten Mal macht, ist alles etwas verwirrend und nicht so einfach. Es werden Infos von der AB verlangt, die im ersten Moment nicht einleuchten oder als zu privat eingestuft werden.Aber auch hier wird nur mit Wasser gekocht!
Benötigte Unterlagen:
3 aktuelle Gehaltsabrechnungen ( damit prüft die AB die finanzielle Seite des Deutschen. Kann er es sich überhaupt leisten, jemanden "einzuladen" und sich für den gewünschten Zeitraum den Gast finanziell leisten?
Anhand dieser Abrechnungen, prüft die AB in einer Liste die Bonität des deutschen (die Höhe ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich) z. B. für Karlsruhe kann man das hier online prüfen:
http://web1.karlsruhe.de/Stadt/OA/Verpflichtungserklaerung/
Mietvertrag:
Damit prüft die AB, ob genügend Wohnraum für Einlader und Gast vorhanden ist
Krankenversicherung:
Die muss abgeschlossen werden, um sicher zugehen, falls der Gast beim Besuch ärtzlich versorgt werden muss, es jemanden gibt, der es zahlt. Es gibt einige Versicherungen, die das anbieten z.B ADAC
wenn man bei der AB "glänzen" will, kann man noch eine private Haftpflichtversicherung abschliessen- kein muss, aber empfehlenswert.
und natürlich 25,00 € in Bar
hat man die Verpflichtungserklärung, wird sie im original ( vorher natürlich kopieren) an den ausländischen Gast geschickt und dann muss der sich "drehen" Wie und wo und warum, folgt später
Die Ausländerbehörde prüft nur den deutschen Part, nicht den cubanischen. Es kommt auch vor, daß sie die "charakterliche" Eigenheiten des deutschen prüft- nicht offiziell-, wird aber gern bei einem "Plausch" abgefragt und dann sollte man schon etwas mehr als nur die sexuellen Aspekte von seinem Gast wissen. Gerne wird auch die "Ernsthaftigkeit" des Einladers getestet. Das sieht dann so aus: Man wird wegen irgend einem unwichtigen Detail nach Hause geschickt. Wir brauchen noch die Geburtsurkunde ihres deutschen Schäferhundes etc. Keine Angst- alles nur Taktik der AB. Oder es wird sofort aus einem nichtigen Grund abgelehnt. Nicht gleich aufgeben, wer hier schon aufgibt, braucht über eine eventuelle spätere Heirat mit dem Gast nicht mehr nachdenken. Die Probleme mit den Behörden hören später nicht auf oder werden kleiner!
So, daß muss für den Anfang reichen- eventuelle Ergänzungen folgen..
falko
Zu aller erst, wenn man das zu ersten Mal macht, ist alles etwas verwirrend und nicht so einfach. Es werden Infos von der AB verlangt, die im ersten Moment nicht einleuchten oder als zu privat eingestuft werden.Aber auch hier wird nur mit Wasser gekocht!
Benötigte Unterlagen:
3 aktuelle Gehaltsabrechnungen ( damit prüft die AB die finanzielle Seite des Deutschen. Kann er es sich überhaupt leisten, jemanden "einzuladen" und sich für den gewünschten Zeitraum den Gast finanziell leisten?
Anhand dieser Abrechnungen, prüft die AB in einer Liste die Bonität des deutschen (die Höhe ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich) z. B. für Karlsruhe kann man das hier online prüfen:
http://web1.karlsruhe.de/Stadt/OA/Verpflichtungserklaerung/
Mietvertrag:
Damit prüft die AB, ob genügend Wohnraum für Einlader und Gast vorhanden ist
Krankenversicherung:
Die muss abgeschlossen werden, um sicher zugehen, falls der Gast beim Besuch ärtzlich versorgt werden muss, es jemanden gibt, der es zahlt. Es gibt einige Versicherungen, die das anbieten z.B ADAC
wenn man bei der AB "glänzen" will, kann man noch eine private Haftpflichtversicherung abschliessen- kein muss, aber empfehlenswert.
und natürlich 25,00 € in Bar
hat man die Verpflichtungserklärung, wird sie im original ( vorher natürlich kopieren) an den ausländischen Gast geschickt und dann muss der sich "drehen" Wie und wo und warum, folgt später
Die Ausländerbehörde prüft nur den deutschen Part, nicht den cubanischen. Es kommt auch vor, daß sie die "charakterliche" Eigenheiten des deutschen prüft- nicht offiziell-, wird aber gern bei einem "Plausch" abgefragt und dann sollte man schon etwas mehr als nur die sexuellen Aspekte von seinem Gast wissen. Gerne wird auch die "Ernsthaftigkeit" des Einladers getestet. Das sieht dann so aus: Man wird wegen irgend einem unwichtigen Detail nach Hause geschickt. Wir brauchen noch die Geburtsurkunde ihres deutschen Schäferhundes etc. Keine Angst- alles nur Taktik der AB. Oder es wird sofort aus einem nichtigen Grund abgelehnt. Nicht gleich aufgeben, wer hier schon aufgibt, braucht über eine eventuelle spätere Heirat mit dem Gast nicht mehr nachdenken. Die Probleme mit den Behörden hören später nicht auf oder werden kleiner!
So, daß muss für den Anfang reichen- eventuelle Ergänzungen folgen..
falko