Was denn nun? Überweisung oder Verrechnungsscheck???
>>Auf der Seiter der Botschaft steht:
Wichtige Mitteilung!
Für die Bezahlung von konsularischen Formalitäten auf dem Postwege werden nur Überweisungen angenommen. Man muss die genauen Gebühren je nach Formalität senden. Die Postämter sind nicht für Verlust vom Bargeld verantwortlich, denn es sei verboten, Bargeld per Post zu senden, obwohl es sich um Briefe per Einschreiben handelt. Im Fall von Überweisungen müssen Sie berücksichtigen, dass solange die Bank uns keine Bestätigung des Eingangs der Überweisung sendet, wir Ihre Formalität nicht in die Wege leiten können.
Alle Formalitäten, die in unserer Konsularabteilung durch den Postweg mit Bargeld empfangen werden, werden dem Absender ohne Ausnahme zurückgeschickt. Die Konsularabteilung haftet nicht für eventuelle Verluste dieser Werte auf dem Postwege.
>>weiter unten:
WICHTIGE MITTEILUNG!
Es ist unbedingt notwendig, Zahlungen an die Konsularabteilungen, die auf dem Postwege erfolgen, mit einer in Deutschland ansässigen Bank ausgestellten Verrechnungsschecks (ab dem 1. April, 2013 werden nur von der jeweiligen Bank zertifizierten oder bestätigten Verrechnungsschecks akzeptiert werden) zu begleichen, da die Postämter nicht für den Verlust von Bargeld aufkommen und darauf verweisen, dass es verboten ist, Bargeld per Post zu versenden – auch wenn dies per Einschreiben geschieht. Banküberweisungen sind auch möglich. Dabei weisen wir aber darauf hin, dass solange wir die schriftliche Nachricht der eingegangenen Einzahlung von der Bank nicht bekommen, können wir mit der Bearbeitung Ihres Antrags nicht anfangen. Egal welche den Bezahlungsweg sein sollte, geben Sie bitte immer den genauen richtigen Betrag. Alle auf dem Postwege gestellte Anträge, die unsere Konsularabteilung erreichen und in bar begliechen werden, werden ohne Ausnahme an Absender zurückgeschickt und die Konsularabteilung haftet nicht für eventuelle Verluste von auf diesen Wege gesandten Gelder. Wir danken im voraus für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung.
Falls Sie den Betrag per Überweisung bezahlen wollen, sollen Sie es an die folgende Bankverbindung machen:
BOTSCHAFT VON KUBA
BERLINER NANK
KONTO NUMMER: 526758800
BLZ: 10070848
Verwendungszweck: Bezeichnung des Antrags + Name des Antragsstellers
In diesem Fall schicken Sie bitte eine Fotokopie der Überweisung.
>>noch weiter unten:
Informationsblatt über durch das Konsulat zu legalisierende Dokumente
Jedes deutsche Dokument muss im Original vorliegen und auf Regierungsebene mit einer Legalisierung vorbeglaubigt sein.
Wenn es sich nicht um internationale Dokumente handelt, auf denen u. a. auch der spanische Wortlaut erscheint, dann müssen diese Dokumente von einem beeideten Übersetzer übersetzt werden und der Name des Übersetzers vom entsprechenden Landgericht vorbeglaubigt (legalisiert) werden.
Bei nicht internationalen, übersetzten Dokumenten handelt es sich immer um zwei Legalisierungen (deutsches Dokument und Übersetzung).
Pro Legalisierung fallen 110,00 € Gebühren an. Wenn die zu legalisierenden Dokumente auf dem Postweg gesandt werden, fallen weitere Gebühren von einmalig 25,00 € pro Briefsendung an; dem Antrag ist ein vorfrankierter Rückumschlag oder 3,50 € in Briefmarken zur Rücksendung als Einschreiben hinzuzufügen.
Die anfallenden Kosten können mit Verrechnungsscheck (ausgestellt von einer in Deutschland ansässigen Bank) oder in bar beglichen werden. Banküberweisungen sind ausnahmslos nicht möglich. Die Bearbeitungszeit bei Legalisierungen durch das Konsulat dauert zwei Werktage (ohne Postweg).
Übersetzungen können im Konsulat angefertigt werden. Pro angefangener Seite werden 25 Euro Gebühren erhoben. Ein im Konsulat übersetztes Dokument muss ebenfalls vom Konsulat beglaubigt werden. Die Bearbeitungszeit verlängert sich entsprechend.
>>Auf der Seiter der Botschaft steht:
Wichtige Mitteilung!
Für die Bezahlung von konsularischen Formalitäten auf dem Postwege werden nur Überweisungen angenommen. Man muss die genauen Gebühren je nach Formalität senden. Die Postämter sind nicht für Verlust vom Bargeld verantwortlich, denn es sei verboten, Bargeld per Post zu senden, obwohl es sich um Briefe per Einschreiben handelt. Im Fall von Überweisungen müssen Sie berücksichtigen, dass solange die Bank uns keine Bestätigung des Eingangs der Überweisung sendet, wir Ihre Formalität nicht in die Wege leiten können.
Alle Formalitäten, die in unserer Konsularabteilung durch den Postweg mit Bargeld empfangen werden, werden dem Absender ohne Ausnahme zurückgeschickt. Die Konsularabteilung haftet nicht für eventuelle Verluste dieser Werte auf dem Postwege.
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WICHTIGE MITTEILUNG!
Es ist unbedingt notwendig, Zahlungen an die Konsularabteilungen, die auf dem Postwege erfolgen, mit einer in Deutschland ansässigen Bank ausgestellten Verrechnungsschecks (ab dem 1. April, 2013 werden nur von der jeweiligen Bank zertifizierten oder bestätigten Verrechnungsschecks akzeptiert werden) zu begleichen, da die Postämter nicht für den Verlust von Bargeld aufkommen und darauf verweisen, dass es verboten ist, Bargeld per Post zu versenden – auch wenn dies per Einschreiben geschieht. Banküberweisungen sind auch möglich. Dabei weisen wir aber darauf hin, dass solange wir die schriftliche Nachricht der eingegangenen Einzahlung von der Bank nicht bekommen, können wir mit der Bearbeitung Ihres Antrags nicht anfangen. Egal welche den Bezahlungsweg sein sollte, geben Sie bitte immer den genauen richtigen Betrag. Alle auf dem Postwege gestellte Anträge, die unsere Konsularabteilung erreichen und in bar begliechen werden, werden ohne Ausnahme an Absender zurückgeschickt und die Konsularabteilung haftet nicht für eventuelle Verluste von auf diesen Wege gesandten Gelder. Wir danken im voraus für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung.
Falls Sie den Betrag per Überweisung bezahlen wollen, sollen Sie es an die folgende Bankverbindung machen:
BOTSCHAFT VON KUBA
BERLINER NANK
KONTO NUMMER: 526758800
BLZ: 10070848
Verwendungszweck: Bezeichnung des Antrags + Name des Antragsstellers
In diesem Fall schicken Sie bitte eine Fotokopie der Überweisung.
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Informationsblatt über durch das Konsulat zu legalisierende Dokumente
Jedes deutsche Dokument muss im Original vorliegen und auf Regierungsebene mit einer Legalisierung vorbeglaubigt sein.
Wenn es sich nicht um internationale Dokumente handelt, auf denen u. a. auch der spanische Wortlaut erscheint, dann müssen diese Dokumente von einem beeideten Übersetzer übersetzt werden und der Name des Übersetzers vom entsprechenden Landgericht vorbeglaubigt (legalisiert) werden.
Bei nicht internationalen, übersetzten Dokumenten handelt es sich immer um zwei Legalisierungen (deutsches Dokument und Übersetzung).
Pro Legalisierung fallen 110,00 € Gebühren an. Wenn die zu legalisierenden Dokumente auf dem Postweg gesandt werden, fallen weitere Gebühren von einmalig 25,00 € pro Briefsendung an; dem Antrag ist ein vorfrankierter Rückumschlag oder 3,50 € in Briefmarken zur Rücksendung als Einschreiben hinzuzufügen.
Die anfallenden Kosten können mit Verrechnungsscheck (ausgestellt von einer in Deutschland ansässigen Bank) oder in bar beglichen werden. Banküberweisungen sind ausnahmslos nicht möglich. Die Bearbeitungszeit bei Legalisierungen durch das Konsulat dauert zwei Werktage (ohne Postweg).
Übersetzungen können im Konsulat angefertigt werden. Pro angefangener Seite werden 25 Euro Gebühren erhoben. Ein im Konsulat übersetztes Dokument muss ebenfalls vom Konsulat beglaubigt werden. Die Bearbeitungszeit verlängert sich entsprechend.